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BurscheidStadt kündigt Kontrollen auch an den Ostertagen an

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Burscheid – „Für die Osterfeiertage sind weiterhin breit angelegte Kontrollgänge vorgesehen“, kündigt das Ordnungsamt an. Mitarbeiter der Verwaltung, Schulhausmeister und des Baubetriebshofes sowie ein beauftragter Sicherheitsdienst und die Polizei seien unterwegs.

Das Ordnungsamt betont, dass Versammlungen oder Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen untersagt sind, und dass der Mindestabstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter betragen muss. Das gelte in oder vor Geschäften, bei Spaziergängen, im Wald, beim Radfahren oder ähnlichem. „Das bedeutet, auch wenn schönes Wetter dazu verlockt, auf Picknicken und Grillen auf öffentlichen Anlagen und Plätzen zu verzichten“, erklärt die Verwaltung.

Zahlreiche Burscheider Restaurants, Grillstuben, Eiscafés und Bäckereien bieten an, bei ihnen Speisen und Getränke abzuholen. „Hier ist streng darauf zu achten, dass ein Verzehr im Umkreis von 50 Metern nicht erlaubt ist. Andernfalls droht nach dem Bußgeldkatalog des Landes NRW eine Strafe 200 Euro für jeden zuwiderhandelnden Kunden sowie 1000 Euro für den Betreiber des Gastronomiebetriebes. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich dieser Betrag. (JAN)