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Landgericht urteilt über BurscheiderNach Totschlag des Vaters in die Psychiatrie

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In diesem Haus zwischen Friedrich-Goetze- und Weiherstraße geschah im Juni 2019 in Burscheid die Messerattacke, bei der ein 70-Jähriger ums Leben kam.

  1. Ob es Mord oder Totschlag war, spielte für den kranken Täter kaum noch eine Rolle.
  2. Prozess am Kölner Landgericht endete unter Coronavirus-Vorkehrungen.
  3. Tarik U. wähnte sich als Agent des BND und im Kampf gegen Terroristen.

Burscheid – Mord oder Totschlag? Das war die letzte ungeklärte Frage im Prozess gegen Tarik U. (Name geändert). Doch eigentlich ist dieses Detail Nebensache, denn auch die Staatsanwaltschaft sieht für den Beschuldigten „keine Alternative zu einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik“. Dass der Burscheider am 26. Juni 2019 seinen Vater – unter dem Einfluss einer Psychose stehend – mit mindestens 15 Messerstichen getötet hatte, stand von Anfang an außer Frage. Schuldfähig ist Tarik U. aber keinesfalls. Seine Verteidigerin erklärte kurz vor Verkündung des Urteils: „Wenn man sie angeklagt hätte, wären Sie freigesprochen worden.“

Hohe Gefährlichkeit

Die Richter ordneten am Donnerstag also weiterhin die Unterbringung in der Psychiatrie an. Die Behandlung komme sehr spät, urteilte Richter Christoph Kaufmann und appellierte an Tarik U., seine Medikamente zu nehmen, andernfalls wäre die Gefährlichkeitsprognose noch höher. Mutter, Brüder, Sohn und die sich im Scheidungsverfahren befindende Ehefrau seien massiv bedroht durch das Wahnkonstrukt des Kranken.

Als Totschlag stuften die Tat sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigerin ein. Nur der Nebenkläger, Tarik U.s Bruder, ging bis zuletzt von Mord aus. Merkmale hierfür seien etwa Heimtücke, Grausamkeit und feindselige Gesinnung gegenüber dem Opfer. Eine Beurteilung der Tat bezüglich dieser Merkmale vor dem Hintergrund der psychischen Erkrankung des Beschuldigten ist hier aber kaum möglich. Für seinen Bruder steht dennoch fest: Der zur Tatzeit 45-Jährige war mit einem 15 Zentimeter langen Messer in der Hosentasche hinab zur Wohnung des Vaters gegangen. Dass er die Waffe hinter seinem Rücken verborgen habe, spreche für Heimtücke: „Was kann noch eindeutiger für ein Ausnutzungsbewusstsein sprechen?“, warf sein Anwalt ein. Auch die feindliche Gesinnung sei gegeben. Tarik U. hatte schon zu Beginn des Prozesses gesagt, er habe vorgehabt, seinen Vater zu töten.

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Subjektiv, aus der Perspektive des Kranken betrachtet, scheint der Angriff eher einer Verteidigung zu gleichen, ließ ihm doch seine alternative Welt den Vater als konstante Bedrohung erscheinen. Diese Tragödie kann man nur verstehen, wenn man sich in das Wahnkonstrukt des Schizophrenen hineinversetzt: Mit der Mafia hätten die Eltern zusammengearbeitet, Satanisten seien sie gewesen. Nicht die hilfreichen Medikamente hätten sie ins Essen gemischt, sondern Gift. Dagegen sieht sich Tarik U. als Agent der Polizei, des BND, der türkischen Armee im Kampf gegen jene Terroristen.

„Es geht nicht um Bestrafung, sondern um Behandlung“, der Staatsanwalt sieht in seinem Schlussplädoyer die Komplexität dieses Falls. Hätte man die Tat also verhindern können? Mit frühzeitigerem Handeln, glaube er, ja. In der polizeilichen Vernehmung der Frau und Kinder des Burscheiders wurde deutlich: Sie hatten sich in dem Versuch, ihn in eine Klinik einzuweisen, allein gefühlt. Das Problem sei durch die Eltern des Beschuldigten tabuisiert worden. Die Nebenklage antwortet und reicht den Vorwurf weiter – gegen die Behörden: „Es gab durchaus Versuche seitens der Familie, diese sind bei Behörden versandet.“

Tragischer Fall

Eine Tragödie ist dieser Fall, ein Lehrstück, wie gefährlich psychische Erkrankungen werden können, wenn man sie tabuisiert. Eine schizophrene Störung kann durchaus behandelt werden und muss nicht in Psychosen enden. Sonst stehen am Ende nur Verlierer da: Auch der Bruder als Nebenkläger kann diesen erwartbaren Ausgang wohl kaum als Erfolg verbuchen.

Schutzglas gegen das Coronavirus

Der Burscheider Prozess um die tödlich geendete Familientragödie konnte am Donnerstag im Kölner Landgericht mit dem Urteil zu Ende gebracht werden. Er wurde wegen der Corona-Krise nicht abgesagt. Aber die Vorkehrungen gegen Virusinfektionen sind hoch.

Wer ins Gerichtsgebäude muss, sollte nicht nur seinen Personalausweis bereithalten. Vor der Tür wartet bereits ein Haufen Fragebögen, auf denen Personalien, Adresse, Ausweis- und Telefonnummer eingetragen werden müssen. Die Öffentlichkeit der Verhandlungen ist somit weiterhin gesichert. Doch falls es im Justizgebäude einen Krankheitsfall geben sollte, können mögliche Kontaktpersonen anhand der Daten informiert werden.

Die Zugangskontrollen, die am Einlass folgen, ähnelten schon bisher denen an Flughäfen. Wegen Corona sind nun zusätzliche Gitter aufgestellt worden, die alle auf Abstand halten. Auch im Gericht ist der Betrieb heruntergefahren, nur die dringendsten Prozesse laufen weiter und sie werden in größere Säle verlegt. So haben die Schöffen, die sonst neben den Richtern sitzen, nun eine eigene Reihe. Und Zeugen trennt eine mobile Plexiglaswand von den ihnen am nächsten sitzenden Anwälten.

Auch die Journalisten sind in den Zuschauerraum verbannt worden, geschützt durch Plexiglasscheiben. Mit Mikrofonen werden die Stimmen der Richter in diesen Schutzkäfig übertragen.