Protest gegen FerngasleitungBurscheider Bauer protestiert sperrt seine Wiese ab

Bauer Stamm hat seine Wiese abgesperrt. Eine Pipeline soll hier nicht hin.
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Burscheid – Norbert Stamm hat das rot-weiße Flatterband aufgespannt. Der Obstbauer von Gut Mönchshof setzt dem Pipelinebauer Open Grid Europe (OGE) auch schriftlich eine klare Grenze. „Dieser Bereich kann durch OGE nicht in Anspruch genommen werden. Es gibt keine vertragliche Regelung dazu“, steht auf seinen laminierten Schildern.
Trasse in Planfestellung
Das Essener Unternehmen ist Bauherr der Hochdruck-Leitung für Erdgas. Ausführende Firma ist die Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft (NETG). Sprecher Andreas Lehmann betonte gestern auf Anfrage, dass es für den Trassenverlauf ein Planfeststellungsverfahren gab. „Wir müssen uns an die vorgegebene, planfestgestellte Trasse halten“, sagt er. „Im besagten Abschnitt gibt es bisher keine Bauarbeiten. Die Ferngasleitung von Voigtslach nach Paffrath wird so gebaut, wie sie planfestgestellt wurde. Dies gilt selbstverständlich auch für den Verlauf im besagten Abschnitt.“
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Norbert Stamm wiederum beruft sich darauf, dass „dieser Bereich im Planfeststellungsbeschluss nicht als Arbeitsfläche ausgewiesen ist.“ Betroffen sei seine Privatstraße und der Unternehmer befürchtet, dass die Sperrungen just dann erfolgen, wenn hunderte Kunden zur Zeit der Erdbeer- und Heidelbeerernte auf den Mönchshof gelangen wollen.
Parkchaos an der K2
Seine Erfahrungen an der K2 ließen ihn Schlimmstes befürchten. „Dort gilt absolutes Halteverbot, das beachten die mit ihren Firmenwagen und Baufahrzeugen aber gar nicht.“ Er habe Verständnis, dass die Trasse gebaut werden müsse. Doch rechtzeitig habe er auf die Problematik hingewiesen und Lösungsvorschläge mit alternative Stellen gemacht. Das sieht Open Grid anders: „Die vom Eigentümer alternativ vorgeschlagene Vorgehensweise für die Bauarbeiten und Verlegung ist weder technisch möglich noch genehmigungsrechtlich erlaubt“, so Lehmann.
Fehlplanung
„Die meinen, dass sie da Wegerecht haben“, sagt Stamm. Seiner Auffassung nach handelt es sich um eine Fehlplanung. Ihm sei damals beim Bau der Privatstraße zur Auflage gemacht worden, dass sie jederzeit zu befahren sei. Wenn OGE jetzt auf seinem Grundstück baue, werde der Zugang blockiert.
Der Pipelinebauer versuchte offenbar Anfang vergangenen Jahres, sich Wegerecht in Form eines Gestattungsvertrags zu verschaffen. Ein solcher Vertrag sieht vor, dass einem Dienstleister vom Eigentümer gestattet wird, Leitungen auf dem Grundstück zu verlegen oder Anlagen zu betreiben. Der Grundstückseigentümer ist dann verpflichtet, die Nutzung zu dulden und die Leitungen oder Anlagen frei von Beschädigungen zu halten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Gestattungsnehmer zur Übernahme der Haftung für Schäden, die aus der Gestattung entstehen.
Entschädigung angekündigt
„Sollte es durch die Bauarbeiten zu Beeinträchtigungen vor Ort kommen, wie zum Beispiel bei der Erreichbarkeit von Grundstücken, wird die NETG für mögliche daraus resultierende Schäden aufkommen. Dies haben wir dem Eigentümer mehrmals, unter anderen in Gegenwart seiner Rechtsvertretung vor der Bezirksregierung, zugesichert“, so Lehmann.



