Abo

Raubüberfall auf Burscheider WettbüroExpertin belastet den Angeklagten

2 min
DPA_Land_und_Amtsgericht_Koeln

Der Eingang zum Gebäude des Land- und Amtsgerichtes.

Burscheid – Bei einem Raubüberfall auf ein Burscheider Wettbüro vor zwei Jahren bedrohte ein maskierter Täter einen Angestellten mit einem Messer. Der Mann erbeutete 2000 Euro und Wettscheine, als Tatverdächtiger wurde A. K. angeklagt. Vorm Kölner Landgericht wurde am Freitag die Verhandlung fortgesetzt. Es war der zweite von fünf geplanten Terminen.

A. K. kommt zunächst mit fast anderthalb Stunden Verspätung zur Verhandlung vor der Großen Strafkammer. Der 35-Jährige erzählt, er sei zum Tatzeitpunkt zu seiner Verlobten nach Aachen gefahren. Jedoch kommentieren die Richter, dass sie die Frau in der ganzen Stadt nicht ausfindig machen konnten. Auch wider-spricht sich A. K. in Bezug auf die genaue Aufenthaltsdauer mit eigenen früheren Aussagen.

Überfall nur zum Spaß

Des Weiteren gibt der Angeklagte an, den Angestellten aus dem Wettcafé schon lange gekannt zu haben – „nur zum Spaß“ habe er am Tag vor dem Raubüberfall mit Blick auf die Kasse gesagt: „Ich raub dich aus.“ Kläger M. K. nahm dies jedoch im Nachhinein ernst. Unmittelbar nach dem Überfall informierte er die Polizei und seinen Vorgesetzten und rief auch bei Angehörigen des Tatverdächtigen an. Er glaube, A. K. trotz Maskierung erkannt zu haben.

Ein Onkel des Angeklagten habe kurz darauf bestätigt, dass auf den Videoaufnahmen sein Neffe zu sehen sei. Er wolle das Geld begleichen. Auch der Vorgesetzte von M. K. habe den Mann beschuldigt, er wolle sich jedoch aus der Verhandlung heraushalten. A. K. selbst wurde vom Kläger das Angebot unterbreitet, die Anklage zurückzuziehen, sofern er das Geld zurückgebe. Doch der Burscheider erklärt sich für unschuldig. Bei einer Durchsuchung der Wohnung, in der er mit seiner Mutter lebt, fand die zur Aussage in den Zeugenstand gerufene Polizistin kein gestohlenes Geld.

Verlobte soll aussagen

Ferner gibt die mit der Bearbeitung des Falls betraute Polizistin an, keine Übereinstimmung mit vor dem Laden im Schnee fotografierten Fußspuren gefunden zu haben. Als auffällig sehe sie jedoch die Aussage des mutmaßlichen Täters, länger nicht mehr im Café gewesen zu sein, obwohl er nachweislich am Tag zuvor dort war. Zudem habe er gewusst, was gestohlen worden war.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Sachverständige wertete sowohl die Aufzeichnungen des Tathergangs als auch Aufnahmen des Verdächtigen aus. Der Winkel der Kamera sei zwar nicht sehr gut, doch nach Anwendung vergleichender anthropologischer Methoden zu Bewegungsablauf und Statur handele es sich bei dem Angeklagten „sehr bis höchstwahrscheinlich“ um den Täter. – Am Mittwoch sollen die Verlobte und der Bruder des Angeklagten aussagen.