Leverkusen – Das Nicken, mit dem Erkan G. (Name geändert), das Urteil der 11. Großen Strafkammer quittierte, schien so etwas wie Zustimmung zu signalisieren. Denn viel wichtiger als die zehn Jahre Haft, die die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar soeben verkündet hatte, war das, was die Kammer nicht verhängte: Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Sicherungsverwahrung.
Täter ist mit dem Urteil gut bedient
Letztlich ist der 33-jährige Chemikant aus Steinbüchel, der am Freitag wegen versuchten Totschlags, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen wurde, mit den zehn Jahren auch recht gut bedient. Darin enthalten sind nämlich vier Jahre und neun Monate, die eine andere Kammer des Landgerichts im vergangenen Jahr gegen Erkan G. verhängt hatte, der im Juni und Juli 2014 gleich zweimal auf andere Menschen geschossen und sie lebensgefährlich verletzt hatte (wir berichteten). Während es bei der ersten Tat um Schulden ging, fielen die zweiten Schüsse offenbar vor dem Hintergrund einer Auseinandersetzung konkurrierender Drogenbanden.
Der Angeklagte, der sich selbst als eine Art Paten von Steinbüchel betrachtete, hatte bereits mit 18 Jahren zu dealen begonnen und irgendwann fast seinen gesamten Lebensunterhalt aus den Einnahmen bestritten. Wegen der großen Nachfrage und weil er selbst nach entsprechenden Vorstrafen unter Bewährung stand, setzte Erkan G. schließlich eine Gruppe von fünf oder sechs Kurieren für seine Geschäfte ein.
Sein großer Erfolg war auch sein Ende
In der Wohnung eines dieser sogenannten Läufer an der Hermann-Hesse-Straße unterhielt der 33-Jährige dazu ein „Büro“ mit regelmäßigen „Sprechstunden“. Sein großer Erfolg blieb Freunden und Bekannten aber nicht verborgen, die zunächst einen Teil, schließlich den ganzen Kuchen beanspruchten und sich gegen ihn wandten.
Ob er von den Konkurrenten tatsächlich beschattet, verfolgt und bedroht worden war, wie Erkan G. in der fast zweieinhalbmonatigen Beweisaufnahme mehrfach behauptet hatte, konnte die Kammer nicht mit letzter Sicherheit klären, räumte Sabine Kretzschmar in der Urteilsbegründung ein.
Zu vielen Punkten wurde die Wahrheit verschwiegen
Die Vorsitzende sprach von einer schwierigen Beweislage und wenig glaubwürdigen Aussagen des Angeklagten und der meisten Zeugen: „Zu vielen Punkten haben wir in diesem Verfahren von niemandem die Wahrheit gehört“. Am Ende eskalierte die gesamte Situation aber derart, dass der Angeklagte im Juli 2014 zwei Schüsse auf einen seiner Gegner abfeuerte.
Wenige Stunden später nahm die Polizei ihn fest. Dass Erkan G. die Sicherungsverwahrung erspart bleibt, begründete die Kammer damit, dass ihm ein Hang zu schweren Straftaten noch nicht mit der erforderlichen Gewissheit nachzuweisen sei. Nach einer einzigen weiteren Körperverletzung könne das aber ganz anders aussehen.
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