Leichlingen – Das Urteil des Verfassungsgerichts NRW zum Kommunalwahlgesetz hat zur Folge, dass in Leichlingen in zwei Wahlbezirken Änderungen vorgenommen werden müssen. Die Stimmbezirke 1 und 11 sind nach der neuen Rechtsprechung zu groß. Das teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. Weil es eilt, tritt der Wahlausschuss am 21. Januar zusammen, um die Grenzen für die Kommunalwahl am 13. September neu zu ziehen.
Das Verfassungsgericht hat im Dezember entschieden, dass die Stichwahl für die Bürgermeister nicht abgeschafft wird sowie neue Vorgaben für die Größe der Wahlbezirke gemacht. Die Zahl der Wahlberechtigten darf künftig nicht mehr um bis 25 Prozent vom Durchschnitt aller Bezirke abweichen, sondern nur noch um maximal 15 Prozent.
Trompete und Realschule
Ein Vergleich hat ergeben, dass die Quote in zwei Bezirken übertroffen würde. Im Bezirk 1 (Trompete) wohnen 32 Wahlberechtigte zu viel – deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass ein Straßenzug von dort in den Bezirk 2 (Wahllokal in Förstchen) verschoben werden soll. Im Bezirk 11 (Realschule) sind es sogar mindestens 108 Köpfe zu viel – deshalb soll eine gesamte Siedlung in den Nachbarbezirk 12 (Bennert) umziehen, den kleinsten aller 16 Leichlinger Wahlkreise, in dem es derzeit 17 Menschen zu wenig gibt.
Bei der Gelegenheit will die Verwaltung zudem eine weitere kleine Korrektur vornehmen: „Das Haus Moltkestraße 20c ist derzeit das einzige Haus östlich der Eisenbahnlinie, das noch dem Bezirk 2 zugeordnet ist. Auch dieses Haus sollte für eine saubere Grenzlinie in den Bezirk 5 verschoben werden“, empfiehlt Amtsleiterin Brigitte Gutendorf.
