GewerbegebietPferdeklinik kann sich erweitern

Blick auf die freien Gewerbeflächen am Further Weg (im Hintergrund die Pferdeklinik).
Copyright: Britta Berg
Leichlingen – Mit einer weiteren Veränderung des Bebauungsplans unternimmt die Stadtverwaltung einen neuen Versuch, Teile des Gewerbegebietes am südlichen Teil des Further Wegs vermarkten zu können. Durch einen neuen Zuschnitt der Parzellen soll es gelingen, zusätzliche Betriebe in dem bislang weitgehend ungenutzt gebliebenen Gelände zwischen Hardter Straße (L 288) und dem Riedbach zu anzusiedeln.
Nah am Naturschutzgebiet
Wegen der Nähe zum Naturschutzgebiet Riedbach, der Wasserschutzzone und der schwierigen und teuren Entwässerungs- und Erschließungslage in dem feuchten Gelände haben sich die anfänglichen Hoffnungen auf eine erfolgreiche Vermarktung im etwas großspurig „Dienstleistungs- und Gewerbepark“ titulierten Areal bisher nicht erfüllt.
Seit 1997 keine Neuansiedlung mehr
Während am Further Weg seit Jahrzehnten der Baustoffhandel Wieland ansässig ist, ist im Hinterland die Pferdeklinik der größte Betrieb, aber sie ist seit 1997 bislang auch die einzige Neuansiedlung geblieben. Um den B-Plan Nr. 63 an die veränderte Situation anzupassen, werden die südlich des Galkhausener Bachs gelegenen Wiesen aus dem Plangebiet herausgenommen und als Grün- und Naturfläche belassen.
Gewerbeflächen verkleinert
Die Gewerbeflächen werden von zwölf auf 9,6 Hektar verkleinert. Auf einem Teil der noch unbebauten Grundstücke möchte sich die florierende Pferdeklinik weiter vergrößern. Sie hat künftig dafür insgesamt bis zu 33 500 Quadratmeter Land zur Verfügung. Südlich der zur Tierklinik führenden Privatstraße entstehen durch den neuen Zuschnitt fünf bis sechs Gewerbegrundstücke mit Größen von 2000 bis 5000 Quadratmetern.
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Am Wirtschaftsweg parallel zur L 288 sind neue Anpflanzungen vorgesehen. Im Rahmen der Überarbeitung des Plans soll auch ein neues Entwässerungskonzept erstellt werden. Die Mitglieder des Ausschusses für Klimaneutralität, Umwelt und Zukunftsfragen stimmten dem Aufstellungsbeschluss bei einer Enthaltung zu.


