Kita-Baustelle am BüscherhofFreiwillige Buße für jeden gefällten Baum

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Mit Baumfällungen haben die Bauarbeiten für die neue Kita neben der Grundschule Büscherhof begonnen. Als nächstes fällt der Schornstein des Hausmeister-Bungalows rechts.

Mit Baumfällungen haben die Bauarbeiten für die neue Kita neben der Grundschule Büscherhof begonnen. Als nächstes fällt der Schornstein des Hausmeister-Bungalows rechts.

Leichlingen – Dass die Schonfrist für nistende Vögel mit Ablauf des Septembers vorbei ist, war am Montag an der Grundschule Büscherhof unübersehbar: Wie von der Stadtverwaltung am Freitag angekündigt, haben am Morgen Baumfällungen auf dem Baugrundstück für die neue Kindertagesstätte „Blütenzwerge“ begonnen. Wie berichtet werden zwischen der Schule und dem Parkplatz am Wilhelm-Gödderts-Weg insgesamt 14 Buchen, Linden, Obst- und andere Bäume gerodet, weil sie dem viergruppigen Kita-Neubau der Bethanien Diakonissen-Stiftung im Weg stehen.

Schonfrist für Ringeltauben

Die Bäume sind laut Verwaltung vorher von einem Gutachter auf brütende Vögel überprüft worden. Drei der Bäume dürften noch ein bisschen länger stehen bleiben, weil in ihnen Ringeltauben wohnen und noch brüten.

Dass als Ersatz für die Rodung 26 neue Bäume im Stadtzentrum gepflanzt und 30 Meter Hainbuchenhecken gesetzt werden, erfolgt in diesem Fall nicht wegen einer Verpflichtung zum ökologischen Ausgleich für Eingriffe in die Natur. Denn der ältere Bebauungsplan für das Gelände sah eine solche noch nicht vor. Und er basiert auch nicht auf einer Baumschutzsatzung, weil es die in Leichlingen nicht gibt. Die Pflanzungen im Wert von 30 000 Euro erfolgen aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung, die sich die Stadtverwaltung auferlegt hat, um ihrem Leitbild als Blütenstadt gerecht zu werden.

Interne Baumschutzsatzung

Das interne Papier aus dem Rathaus, eine Art inoffizielle Baumschutzsatzung für Fällungen auf städtischen Grundstücken, wird hier erstmals strikt angewendet. Sie gilt, wenn Laub- und Nadelbäume geopfert werden, die in einem Meter Höhe mindestens 80 Zentimeter Stammumfang haben (Obstbäume ab 30 Zentimeter). In einer Tabelle ist genau festgeschrieben, wie alt, groß und in der Baumschule aufgezogen die Ersatzbäume sein müssen. Ab 1,50 Meter Stammumfang müssen zum Beispiel zwei neue, ab zwei Metern drei gesetzt werden. Obstbäume sollen durch ebensolche ersetzt werden, möglichst auf Streuobstwiesen, oder durch heimische Hecken. Und die Neupflanzungen sollen spätestens in der folgenden Vegetationsperiode in der Erde sein.

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Da eine echte Baumschutzsatzung von Bürgern, Vereinen und Fraktionen zwar oft gefordert, aber bisher von einer Mehrheit des Rates immer wieder abgelehnt worden ist, soll die Selbstverpflichtung Umweltschützern entgegenkommen.

Wenn die Bäume am Büscherhof gefällt worden sind, geht es der alten Hausmeisterwohnung an den Kragen. Als nächstes wird der Schornstein des Bungalows abgebrochen.

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