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BürgerantragLeichlingens Baumschutzsatzung geht einigen nicht weit genug

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Leichlingen hat inzwischen eine Baumschutzsatzung, manchen geht sie allerdings nicht weit genug.

Leichlingen hat inzwischen eine Baumschutzsatzung, manchen geht sie allerdings nicht weit genug.

Seit 2024 hat die Stadt Leichlingen eine Baumschutzsatzung. Die gilt für öffentliche Flächen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Leichlingen über den Geltungsbereich der 2024 beschlossenen Baumschutzsatzung diskutiert. Der Kern der Satzung: „Es ist verboten, die geschützten Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.“ Und sie gilt für Flächen in städtischem Eigentum, von Tochtergesellschaften, an der die Stadt mindestens 50 Prozent hält, sowie der Leichlinger Bäderbetriebs- und Beteiligungsgesellschaft.

Also nicht für den privaten Raum. Das hatte schon bei den damaligen Beratungen nicht allen Politikerinnen und Politikern gefallen. Jetzt befasst sich der Ausschuss für Klimaneutralität, Umwelt und Zukunftsfragen (Kuz) am Donnerstag, 17. September, mit einem Bürgerantrag zu dem Thema. Darin fordert ein Mitglied des Klimaschutznetzwerks Leichlingen (Klikks - eine Gruppe von ehrenamtlichen Klimabotschaftern unter dem Dach der Stadt), dass die Satzung auf alle Bäume in der Innenstadt erweitert wird. Egal, wo sie stehen. Voraussetzung: Die Bäume müssen einen Umfang von mindestens 150 Zentimetern haben.

Denn höhere Temperaturen in der Innenstadt seien vor allem für ältere Menschen ein großes gesundheitliches Problem. „Der Schutz der Bäume in der Innenstadt hat daher höchste Priorität“, so der Bürger oder die Bürgerin. Und zwar aller Bäume. Die Bäume, auf die sich der Bürger oder die Bürgerin bezieht, nennt er oder sie „Seniorenbäume“  – „die älteren und größeren“. Mit den Besitzerinnen und Besitzern dieser Bäume solle man vorher ausreichend über Klimaschutz und die Konsequenzen für Bürgerinnen und Bürger diskutieren.

Stadt Leichlingen empfiehlt Ablehnung

Die Verwaltung empfiehlt den Politikerinnen und Politikern, den Vorstoß abzulehnen. Die bestehende Baumschutzsatzung sei ein Resultat „eines komplexen Abwägungsprozesses“. Sie sei sorgsam austariert und verfahrenssicher und so für die Stadt „eine verlässliche Handlungsgrundlage“. Der 2024 gefasste Beschluss sei „ein bislang bundesweit vermutlich einmaliges Konstrukt“. Wirklich aktiv sei man in dieser Satzung zur „Selbstkontrolle“ erst seit diesem Jahr, weil man zuvor Abläufe und Formblätter habe erstellen müssen.

Würde man die Satzung erweitern, wäre das alles umsonst gewesen. Und eine neue zu erstellen, sei personell „aktuell und auf absehbare Zeit nicht leistbar“. Das sei der Hauptgrund für die Ablehnung. Es würden so viele Fälle auftreten, dass man mehr Personal bräuchte. „Anstatt eine neue Verwaltungsbürokratie und Personalkosten mit einer allgemeinen Baumschutzsatzung zu schaffen, die nicht konkret Neupflanzungen von Bäumen fördert und deren Wirkung zum Schutz von Bestandsbäumen in Summe nicht wirklich voraussagen lässt, sollte für mehr Grün auf dem eigenen Grundstück geworben werden.“

Es besteht bei einer Baumschutzsatzung für alle Grundstücksflächen zumindest die Gefahr, dass vereinzelt neue Bäume gar nicht erst gepflanzt werden, aus Sorge, diese in späteren Jahrzehnten nicht mehr beseitigt zu bekommen.
Stadt Leichlingen

Die Stadt stellt zusätzlich infrage, dass der eingebrachte Vorschlag zu mehr Grün führe. „Es ist durchaus mit höherer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass ein Grün im eigenen Garten, einschließlich Bäume, positiv von Grundstückseigentümern empfunden wird. Ein Fällen von Bäumen im privaten Bereich erfolgt im Regelfalle nur bei einem vom Eigentümer als begründet empfundenen Anlass, der – zugegebenermaßen – subjektiv ist“, heißt es.

Manchmal hätten Grundstückseigentümer Sorgen, wenn Wurzeln Leitungen gefährden könnten. Oder durch mögliche Schäden bei Sturm. Die Stadt glaubt, wenn man den Menschen die Entscheidungsmöglichkeit nehme, zwischen den positiv und negativ empfundenen Effekten abzuwägen, entschieden sich die meisten dagegen, große Bäume zu pflanzen. „Es besteht bei einer Baumschutzsatzung für alle Grundstücksflächen zumindest die Gefahr, dass vereinzelt neue Bäume gar nicht erst gepflanzt werden, aus Sorge, diese in späteren Jahrzehnten nicht mehr beseitigt zu bekommen.“

Und da spiele es keine Rolle, ob das eine reale oder eine empfundene Sorge sei. Zudem sagt die Stadt, dass bei Baumschutzsatzungen vorwiegend vorgeschrieben sei, für einen gefällten Baum mehrere Bäume nachzupflanzen. Auch das schrecke Menschen vor Neupflanzungen ab, so die Stadt.