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LeichlingenGeldstrafen wegen Verstößen gegen Verhaltensregeln

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Leichlingen – Die Kontrollen des Ordnungsamtes zur Einhaltung der Auflagen gegen die Ausbreitung der Corona-Epidemie haben Folgen. Bis Mittwoch waren in Leichlingen zwölf Anzeigen wegen Verstößen erforderlich. Insbesondere auf Schulhöfen wurden mehrfach Gruppen angetroffen, die das Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen ignoriert hatten. Jeder Verstoß wird mit 200 Euro geahndet – wird man wiederholt erwischt, verdoppelt sich die Geldbuße jeweils. Und bisher musste die Verdoppelung in Leichlingen auch bereits in zwei Fällen angewendet werden.

Osterfeuer verboten

Das Ordnungsamt mahnt Brauchtumsfreunde, dass die Landesregierung auch Osterfeuer in diesem Jahr verboten hat und Verstöße geahndet werden. Sie hätten ohnehin bereits vor zwei Wochen schriftlich beantragt werde müssen.

Außerdem weist die Stadtverwaltung angesichts der geschlossenen Wertstoffhöfe darauf hin, dass Abfälle nicht in Feuern im Freien verbrannt werden dürfen. Grünschnitt und andere Gartenabfälle dürften auch nicht in privaten Osterfeuern entsorgt werden. (hgb)