Erschütternde Erkenntnisse im Prozess gegen einen Leverkusener. Der streitet einen Übergriff ab.
AussageLeichlingerin war schon als Kind Opfer einer Sexualstraftat

Im Prozess vor dem Landgericht um einen sexuellen Übergriff in Leichlingen wurden am Mittwoch erschütternde Details bekannt.
Copyright: Thomas Käding
Es ist erschütternd, was am dritten Prozesstag über die junge Frau herauskommt, die Mitte November 2024 in der Wohnung ihrer Mutter Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde. Dieses Delikt wirft die Staatsanwaltschaft einem 31-jährigen Leverkusener vor. Der zweifache Familienvater mit nordmazedonischen Wurzeln, der als Gärtner arbeitet, hatte die Situation am ersten Tag vor dem Kölner Landgericht völlig anders dargestellt. Doch die Aussage der jungen Frau, die am Mittwoch vorgespielt wird, hat nichts von irgendeiner Übertreibung oder falschen Darstellung. Sie wirkt glaubwürdig. Erst recht, wenn man die Vorgeschichte kennt.
Als Kind sei die Geschädigte von ihrem Bruder und einem Nachbarsjungen vergewaltigt worden. Das hat die Kommissarin, die sie am 14. November 2024 in der Burscheider Polizeiwache befragt hatte, zuvor zum Hintergrund mitgeteilt. Es sei eine Traumatherapie gefolgt, aber die Spätfolgen reichten bis heute. Auch an dem Tag, der jetzt von der 13. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht aufgearbeitet wird, hatte die junge Frau wie üblich ein Antidepressivum in mittlerer Dosierung genommen. Auf ihre Wahrnehmung der Geschehnisse dürfte das keine Auswirkung gehabt haben.
Durchaus klar schildert sie in dem Mitschnitt, wie der Mann plötzlich zudringlich wurde. Begegnet war sie ihm zunächst bei Facebook, weil sie altes Spielzeug von sich verkaufen wollte. Später habe sie sich mit ihm bei Whatsapp geschrieben. Schon da stellte der 31-Jährige Fragen, die deutlich über das Interesse am Kauf von Spielzeug hinausgingen. Das zeigt die Auswertung seines Mobiltelefons.
Alles zum Thema Polizei Köln
- Schüsse auf Wohnhaus 30-Jähriger mit Verbindungen ins Rockermilieu festgenommen
- Tag der Arbeit Bei zwei Demos ziehen am 1. Mai Tausende durch Köln
- Falsche Bankmitarbeiter Betrüger erbeuten Bargeld und Bankkarte in Bergheim
- Betrug mit Plagiaten Mutmaßlicher Handy-Verkäufer in Kölner Innenstadt festgenommen
- Großkontrolle in Troisdorf Polizei stellt über 150 Verkehrsverstöße fest
- Zivilcourage in Köln-Esch Enkel stellt falschen Polizisten und übergibt ihn der Polizei
- Stadt erstattete Anzeige Kabeldiebe bremsen Schulsport in Kölner Gymnasium aus
Er wirft sie aufs Bett
Kaum hatte sie sich über eine Tüte mit Spielzeug gebeugt, sei der Mann von hinten an sie herangetreten und habe sie am Po begrapscht. Dabei habe er schon begonnen, sich zu befriedigen. Mehrmals habe er sie dann auf das Bett gestoßen, ihr die Hose bis zu den Knien heruntergezogen: „Der wollte mehr.“ Immer wieder habe sie versucht, sich zu befreien, aber „der war einfach zu stark“ und habe „immer weitergemacht“: sie oberhalb des Slips im Intimbereich gestreichelt, ihre Brust gerieben, ihr „Schlabberküsse“ am Hals und an der Brust gegeben. DNA-Spuren belegen das. Schließlich habe er auch ihre Hand an seinen Penis geführt.
Es habe den Fremden auch nicht beeindruckt, als sie ihm sagte, dass sie schon einmal vergewaltigt worden sei. „Mache ich nicht“, sei seine Entgegnung gewesen. Erst, nachdem er einen Orgasmus hatte, habe er von ihr abgelassen, sich abgewischt und sei gegangen. Zum Glück war die Frau so geistesgegenwärtig, zum Fenster zu gehen und sich das Kennzeichen seines Autos aufzuschreiben. Um den Mann aus Alkenrath zu finden, waren auch die Kontakte auf Facebook und Whatsapp nützlich.
Kurze Zeit später konnte die Polizei den Mann identifizieren und vernehmen. Damals fehlten noch Details seiner Darstellung im Prozess. Und die geht so: Die Frau habe ihn aufgefordert, vor ihr zu masturbieren. Sie habe die Wohnungstür verschlossen, deshalb sei er der Situation hilflos ausgeliefert gewesen. Zusammengefasst: Einen sexuellen Übergriff habe es nicht gegeben.
Schon am ersten Prozesstag hatten die Nachfragen des Vorsitzenden Richters Benjamin Roellenbleck gezeigt, dass für die Version des Angeklagten aus Sicht des Gerichts nicht viel spricht. Am Mittwoch verpufft auch der Versuch von Verteidigerin Ulrike Frentzen, die Glaubwürdigkeit der jungen Frau zu erschüttern: Dass eine Psychologin die Aussagen der Leichlingerin begutachtet, „halten wir nicht für erforderlich“, bescheidet Roellenbleck einen entsprechenden Antrag. Das Urteil soll am Dienstag, 5. Mai, gesprochen werden.
