Abo

Balker Aue oder Stadtpark?Konflikt um Karnevalszelt in Leichlingen geht weiter

Die Jecken sollen 2027 in der Balker Aue feiern, die Vereinigung Leichlinger Karneval äußert Bedenken.

Von
2026 stand das Karnevalszelt noch im Stadtpark.

2026 stand das Karnevalszelt noch im Stadtpark.

In nicht mal einem Monat beginnt offiziell die Karnevalssession 2026/2027. Und auch wenn die Leichlinger Jecken den Elften im Elften nicht in einem Festzelt in ihrer Stadt feiern werden, ist es nicht mehr lange, bis auch in der Blütenstadt die Session so richtig anläuft. Doch wenige Monate vorher ist noch immer nicht klar, wo das große Festzelt stehen wird.

Die Ausgangslage: Zuletzt stand das Zelt im Alten Stadtpark. Das hatte Ärger bei einigen Anwohnerinnen und Anwohnern verursacht, es war laut. Zudem klagten viele über den Zustand des Rasens des Parks danach. Der war kaputt. Nicht nur in Bezug auf Karneval hatte die Stadtverwaltung diese Kritik gehört, weshalb man im Rathaus im Zuge einer Neuordnung der Veranstaltungen in der Innenstadt den Plan fasste, das Karnevalszelt künftig auf einer Wiese in der Balker Aue aufzubauen. Dort, wo zuletzt auch der Obstmarkt und die „Kölsche Wiesn“ stattfanden.

Der Vorschlag kommt bei der Vereinigung Leichlinger Karneval nicht gut an. Die Karnevalisten fürchten, dass die Veranstaltung weniger attraktiv wäre, und sehen ihre finanzielle Grundlage in Gefahr. Denn: Mit Einnahmen aus dem Karnevalszelt finanziert die VLK auch den Rest ihres Karnevals, zum Beispiel den Blütensamstagszug. Die VLK verwies zudem darauf, dass der Vertrag mit dem Zeltbetreiber, der „sundb GmbH“, der Ende 2025 geschlossen worden war, bis 2030 läuft. Deshalb hatte der Verein beantragt, den Standort Alter Stadtpark bis dahin festzuschreiben.

Weiberfastnachtsparty im Leichlinger Karnevalszelt 2017

Weiberfastnachtsparty im Leichlinger Karnevalszelt 2017: Wo wird im Jahr 2027 gefeiert?

Politische Unterstützung dafür kam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Volt sowie den Einzelratsmitgliedern Frederik Käding und Klaus Reuschel-Schwitalla. Sie hatte das Thema auf die jüngste Stadtratssitzung setzen lassen. Dort legte die Stadtverwaltung noch einmal ihre Sicht der Dinge dar.

Grundsätzlich, so die Stadt, sei die Aufstellung des Festzeltes im Stadtpark nicht vertraglich festgeschrieben. Die Verwaltung müsse sie jedes Jahr aufs Neue genehmigen. Die Prüfung der Genehmigung laufe, teilt die Stadt mit.

Zudem heißt es in der Argumentation aus dem Rathaus, dass man mit der Verlegung in die Balker Aue dem Wunsch des Rates nachgekommen sei, die Veranstaltungsfläche im Stadtpark weniger zu belasten. Es habe sich auch niemand gemeldet, als eine entsprechende Liste mit den Veranstaltungen und ihren Orten Ende September im Rat vorgelegt worden sei.

Stadt meint, Standort etabliert sich

Die Verwaltung teilt aber auch mit: „Gleichzeitig ist es aus Sicht von Veranstaltenden nur verständlich, dass mit einem geplanten Umzug vom Stadtpark auf ein neues Veranstaltungsgelände Unsicherheiten verbunden sein können, da es sich wie hier im vorliegenden Fall um ein traditionelles Großevent mit gewachsenen Strukturen handelt.“

Die Stadt meint aber, dass sich die neue Fläche, auch durch die schon stattgefundenen Veranstaltungen, „als feste Adresse und neuer attraktiver Festplatz im Stadtgebiet“ etabliere. Die Verwaltung aus ihrer Sicht nennt weitere Vorteile: Das Terrain sei größer, es gebe also weniger Platzprobleme für Toiletten und Kühlwagen. Das Gelände sei besser abzusichern, weil nur eine Straße dorthin führe. Der Stadtpark sei dagegen von vier Straßen umgeben. Es sei deutlich aufwendiger, ihn zu sichern.

Es gebe Fluchtwege, Rettungskräfte könnten über die Oskar-Erbslöh-Straße fahren, die Straße sei zudem beleuchtet, was wiederum gut für die Besucherinnen und Besucher sei, besonders zu Fuß. Zudem bestehe im Stadtpark eher die Gefahr, dass Betrunkene unkontrolliert auf die Straße laufen. Wie schon in den Jahren zuvor, als noch in der Toscana-Halle gefeiert wurde, stellt die Stadt kaum Schlägereien oder Sachbeschädigungen von Menschen fest, die sich auf dem Rückweg von Veranstaltungen in der Balker Aue befinden. Dazu: Die Hundewiese sei auch während der Veranstaltungen nutzbar, und die Buslinie SB25 fahre im 30-Minuten-Takt von der Oskar-Erbslöh-Straße ab und hin.

Sollte sich herausstellen, dass die Anforderungen nur mit erheblichem Mehraufwand erfüllt werden können, könnte dies auch Auswirkungen auf die Finanzierung und Umsetzung des traditionellen Blütensamstagszuges haben.
Aus der VLK-Stellungnahme

Die VLK teilt nun mit, dass man prüfe, ob das Festzelt dort aufgestellt werden könne. Noch bevor man das endgültig entscheiden könne, „sieht die VLK noch eine Reihe offener Fragen“.

Vor allem geht es darum, dass sich das Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Wupper und laut Hochwasserkarten des Landes in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Ein großes Festzelt zählt in der Behördensprache zu „Fliegenden Bauten“, und für die gelten laut VLK besondere rechtliche Anforderungen. Die Karnevalisten zitieren aus einem Infoblatt der Unteren Wasserbehörde: „Können die Ausnahmetatbestände jedoch nicht allesamt erfüllt werden, dann kann dem Vorhaben nicht zugestimmt werden und eine Baugenehmigung muss versagt werden.“

VLZ‑Vizepräsident Jürgen Simon sagt, man müsse wissen, unter welchen Voraussetzungen ähnliche Veranstaltungen dort genehmigt wurden, „die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt haben“. Welche Veranstaltungen er damit meint, lässt Simon offen. Damit man das Zelt dort aufstellen kann, müsste man möglicherweise Nachweise, Gutachten und zusätzliche Schutzmaßnahmen bringen. Das könnte deutlich mehr Arbeit und teurer sein. Der Verein wolle wissen, wie viel teurer und wer die Kosten am Ende tragen würde.

David Goossens, VLK-Präsident, sagt: „Für uns ist entscheidend, dass kurzfristig Transparenz über die Rahmenbedingungen geschaffen wird.“ Nur auf dieser Grundlage könne entschieden werden, ob der Standort in der Balker Aue wirtschaftlich und organisatorisch realisierbar sei. Denn: „Sollte sich herausstellen, dass die Anforderungen nur mit erheblichem Mehraufwand erfüllt werden können, könnte dies auch Auswirkungen auf die Finanzierung und Umsetzung des traditionellen Blütensamstagszuges haben.“

Einen detaillierten Überblick über Anforderungen und mögliche Kosten habe die Stadt trotz Nachfrage noch nicht geliefert, so der VLK. Deshalb hofft man auf weitere Gespräche. Gerade das Thema Überschwemmungsgebiet müsse man klären. „Andernfalls könnten kurz vor Veranstaltungsbeginn rechtliche Unsicherheiten entstehen, die bis hin zu verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit des Festzeltes reichen könnten.“