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LeichlingenMails an Empfänger von Soforthilfe

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Leichlingen – Wer in der Zeit der durch die Corona-Pandemie bedingten Lockdowns die NRW-Soforthilfe beantragt und bewilligt bekommen hat, erhält dieser Tage elektronische Post vom Land. Die Zuwendungsempfänger müssen nun nachweisen, wie hoch der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum war.

Wer mehr Soforthilfe empfangen hat als benötigt, muss die zu viel gezahlte Hilfe bis Jahresende an das Land zurücküberweisen. Darauf weist Myrjam Passing, die Wirtschaftsförderin der Stadt Leichlingen, hin.

Aktuell hat das Land die Rückzahlungsaufforderungen vorübergehend gestoppt. Aber die Stadtverwaltung macht die Betroffenen darauf aufmerksam, dass sie Post bekommen können. Die Mails kommen von der offiziellen Adresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de. Darin wird über das weitere Vorgehen informiert und darüber, wie Unternehmer ihren Liquiditätsengpass ermitteln. Auch die Rückmeldung erfolgt elektronisch.

Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums sind sämtliche Frage- und Antworten dazu detailliert aufgelistet. Ein Erklärvideo bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Umgang mit den Unterlagen. Bei Fragen zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 steht außerdem eine Hotline zur Verfügung, die unter ? 0211 / 79 56 49 95 erreichbar ist .

Passing empfiehlt, den Steuerberater oder Buchhalter mit einzubeziehen, um jegliche Kosten, die angefallen sind, auch richtig abzurechnen. Die Rückmeldung muss bis zum 30. September eingegangen sein. (stes)