Fällung ausgesetztPlatane vor dem Rathaus darf stehen bleiben

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Demonstranten hatten die eingeleitete Fällung der Platane im Juli 2018 verhindert.

Demonstranten hatten die eingeleitete Fällung der Platane im Juli 2018 verhindert.

Leichlingen – Der Kampf von Umweltschützern hat sich gelohnt: Die Platane am Fußgänger-Überweg vor dem Rathaus darf stehen bleiben. Die Unfallkommission des Kreises hat ihr Todesurteil für den Baum revidiert. Sie verzichtet auf ihre im vergangenen Jahr erhobene Forderung, dass die Platane gefällt werden müsse, weil sie die Sicht der Autofahrer auf Passanten behindere und für Unfälle mitverantwortlich sei.

Unfallserie hat aufgehört

Wie die Kreisverwaltung am Dienstag auf Nachfragen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bekannt gab, wird die beschlossene Fällung ausgesetzt und soll stattdessen das weitere Unfallgeschehen beobachtet werden.

2018 war der Überweg nach vier Unfällen auch mit Personenschäden als Brennpunkt ins Visier geraten. Seitdem auf der Neukirchener Straße Tempo 30 angeordnet worden ist und andere Sichthindernisse beseitigt worden sind, ist dort aber nichts mehr passiert. Diese Entwicklung hat offenbar auch die Experten nun dazu bewogen, ihre Entscheidung rückgängig zu machen.

Demonstranten stellten sich gegen Fällung

Gegen den Beschluss zur Fällung der Platane hatte sich in der Bevölkerung wie berichtet ein Sturm der Entrüstung erhoben. Demonstranten verhinderten den ersten Versuch zur Fällung des Baumes im Juli 2018 mit einer spontanen Protestaktion. Die mit ihren Motorsägen bereits aufgestiegenen Baumkletterer mussten wieder absteigen, nachdem auch die Polizei aus Sicherheitsgründen zum Abbruch der Rodung geraten hatte.

Mitglieder des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) klagten gegen die Verfügung anschließend mit Hilfe privater Spender bis vors Oberverwaltungsgericht in Münster. Juristisch allerdings ohne Erfolg.

Erst ein Appell von Bürgermeister Frank Steffes an die in ihren Entscheidungen autarke Unfallkommission brachte die Wende. Steffes hat die Fachleute im März gebeten, sich den Standort bei einer Ortsbesichtigung erneut anzuschauen. Dies ist vor einigen Wochen unter Ausschluss der Öffentlichkeit auch geschehen.

Tempo 30 hat gewirkt

Die neue Sachlage wird laut Mitteilung des Kreises so bewertet: „Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei an dem Fußgängerweg keine Unfälle mehr und die bereits eingeleiteten Maßnahmen haben sich bewährt. Dazu zählt die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer, was durch eine mobile Messstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises überwacht wird. Weiterhin wurden Hindernisse, die die Sicht beeinträchtigen, entfernt.“

Weiter heißt es in der Stellungnahme warnend allerdings auch: „Sollten an dem Überweg erneut Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern geschehen, kommt die Unfallkommission wieder zusammen, um weitere Maßnahmen zu erörtern.“

Mit dem ausgesprochenen Verzicht auf die Fällung hat sich auch ein neuer Bürgerantrag des BUND erledigt, in dem am Montag dieser Woche eine neue Überprüfung der Sachlage durch die Unfallkommission gefordert worden ist.

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