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ProzessSexualtäter von Leichlingen nutzt letzte Gelegenheit zum Geständnis

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Saal im Behelfsbau des Kölner Landgerichts

Im Behelfsbau des Kölner Landgerichts wurde am Dienstag das Urteil im Prozess wegen sexueller Nötigung in Leichlingen gesprochen.

Der Übergriff hat das junge Opfer in ein altes Trauma zurückkatapultiert. Der Täter muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Der Angeklagte nutzte die letzte Gelegenheit für ein Geständnis: Eigentlich sollte am Dienstag um 11 Uhr das Urteil im Prozess um sexuelle Nötigung gesprochen werden. Laut Anklage war eine damals 22-jährige Frau Mitte November 2024 Opfer eines 30 Jahre alten Mannes geworden. Der Familienvater hatte sie unter dem Vorwand, ihr gebrauchtes Spielzeug abkaufen zu wollen, in der Wohnung ihrer Mutter in Leichlingen aufgesucht, begrapscht, geküsst, aufs Bett geworfen und sie gezwungen, sein Geschlechtsteil zu berühren. Nachdem er einen Orgasmus bekommen hatte, verließ er die Wohnung fluchtartig.

Was die Sache besonders schlimm machte: Das Opfer war als Kind vergewaltigt worden, litt noch immer an erheblichen Folgen dieses traumatischen Erlebnisses. Eine junge Frau, die Probleme hat, Grenzen zu setzen. Die Begegnung mit dem Leverkusener katapultierte sie offenkundig wieder zurück: Seither traue sie sich nur noch in Begleitung auf die Straße und habe sich weitgehend zurückgezogen. Eine erneute Psychotherapie diene ausschließlich der Verarbeitung der Geschehnisse vom November 2024, wurde am Dienstag vor dem Kölner Landgericht deutlich.

Der Angeklagte präsentierte eine „hanebüchene“ Version

Seit Beginn des Prozesses vor knapp drei Wochen hatte der Angeklagte eine Version der Geschehnisse zum Besten gegeben, die Benjamin Roellenbleck, der Vorsitzende der 13. Großen Strafkammer, jetzt als „hanebüchen“ bezeichnete: Die zierliche Frau habe die Wohnungstür abgeschlossen und ihn aufgefordert, „sich einen runterzuholen“. Er habe gehorcht.

In Wirklichkeit war es sogar so, dass der Angeklagte die Rollläden herunterließ, bevor er sein Opfer attackierte. Das alles räumte er nun doch ein. „So, wie was in der Anklage steht, ist es richtig“, vergewisserte sich Roellenbleck. „Ja“, war die eindeutige Antwort. „Es tut mir unendlich leid, was ich der Frau angetan habe“, ergänzte der Angeklagte. „Er hat lange gebraucht, um mit sich selbst ehrlich zu sein“, erläuterte seine Verteidigerin Ulrike Frentzen.

Wenn Sie schon ein Geständnis ablegen, wäre es ja schlau, wenn es die Sache trifft.
Benjamin Roellenbleck, Vorsitzender Richter

Blieb die Frage, warum die Chats über Facebook und Whatsapp, die dem vermeintlichen Spielzeugkauf vorausgegangen waren, so klar als Anmache zu verstehen waren: Der Angeklagte wollte wissen, ob die 22-Jährige einen Freund habe, ob man mal Kaffee trinken gehen könne und ob sie allein in der Wohnung sei beim verabredeten Verkaufstermin. Aus Sicht des Gerichts lässt sich das kaum falsch verstehen. Aber der Angeklagte konnte sich doch nicht dazu durchringen, sich in diesem Punkt ehrlich zu machen. Roellenbleck gefiel das nicht: „Wenn Sie schon ein Geständnis ablegen, wäre es ja schlau, wenn es die Sache trifft“, lautete sein Appell.

Dass der Gärtner seine Tat zum Schluss doch einräumte, wirkt sich allerdings nicht besonders stark auf die Strafe aus. Die 13. Große Strafkammer verurteilte ihn wegen sexueller Nötigung zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis. Außerdem muss er dem Opfer 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre gefordert; das Gericht wäre ursprünglich nicht weit darunter geblieben, ließ Roellenbleck durchblicken: „Wir hätten Sie auch ohne Geständnis verurteilt.“

Bedeutsamer ist, dass der Angeklagte sich am Ende doch reuig zeigte und eine ausdrückliche Entschuldigung an sein Opfer übermitteln ließ. Das sei, so Roellenbleck, „wichtig“, weil es die 22-Jährige endgültig von dem Verdacht befreie, übertrieben oder sich gar etwas ausgedacht zu haben. Allerdings: Hätte der Angeklagte nicht so lange gelogen, wäre dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart geblieben. In dieser Hinsicht kam seine Einsicht in die Wahrheit zwei Wochen zu spät.