Die Diskussion über eine mögliche Befangenheit eines Ausschussmitglieds verursacht Streit zwischen SPD und CDU.
Streit um BürgerantragSPD Leichlingen greift Ausschussvorsitzenden an – CDU reagiert

Der Streit um einen Bürgerantrag im Jugendhilfeausschuss zum Leichlinger Jugendzentrum geht weiter.
Copyright: Bert Gerhards
Die SPD Leichlingen greift im Nachgang zur Jugendhilfeausschusssitzung vergangene Woche den Ausschussvorsitzenden Marc Oliver Drechsel (CDU) an. In der Sitzung ist ein Prüfantrag zu einer möglichen Übernahme des Leichlinger Jugendzentrums beschlossen worden. Danach war eine Debatte über eine mögliche Befangenheit eines Ausschussmitglieds entbrannt.
Unter den Ja-Stimmen zum Prüfauftrag war nämlich auch ein Vertreter der „Crew“. Der Verein möchte das Jugendzentrum von der Stadt übernehmen. Obwohl der Bürgerantrag zwar anonym und ohne die „Crew“ zu erwähnen gestellt worden war, handelte es sich beim Antragssteller um eine Person aus dem näheren Umfeld des Vereins. Die SPD beklagt außerdem, dass Drechsel, der in dieser Sitzung erst zum Ausschussvorsitzenden gewählt worden war, einen SPD-Antrag dazu nicht habe abstimmen lassen.
Der gefasste Beschluss sei „fehlerhaft“, schreibt die SPD an Drechsel. Zum einen, weil ein „Crew“-Mitglied den Bürgerantrag gestellt habe, der den unmittelbaren Trägerwechsel zum Ziel habe: „Es hätte daher zu Beginn des Tagesordnungspunktes von Ihnen, Herr Vorsitzender, die Frage der Befangenheit der nicht anwesenden Antragstellerin thematisiert werden müssen.“
Die Sozialdemokraten verweisen zudem auf eine E-Mail der Verwaltung zu diesem Thema. Die hatte die Ausschussmitglieder über die Reglungen zu möglicher Befangenheit informiert. Im Schreiben hieß es: Die Antragstellerin dürfe sich im Jugendhilfeausschuss nur allgemein zu ihrem Sachverhalt äußern, „nicht aber auf die Anliegen eines konkreten Vereins berufen“. Die Antragstellerin war in der Sitzung nicht anwesend.
Die CDU-Fraktion um Drechsel und den Fraktionsvorsitzenden Helmut Wagner verteidigt sich: Die E-Mail der Verwaltung sei eben nicht explizit an den Ausschussvorsitzenden gegangen, sondern an alle. Nicht der Ausschussvorsitzende habe die Pflicht, ein Ausschussmitglied zu einer möglichen Befangenheit zu befragen. „Vielmehr ist es die Pflicht eines jeden Ausschussmitglieds, dies zu erklären, oder mögliche Hinweise auf eine solche Befangenheit aufzuzeigen.“
Die Christdemokraten verweisen auf die Verwaltung: „Ist ein Rats- oder Ausschussmitglied der Auffassung, in einer Angelegenheit befangen zu sein, so hat es den Ausschließungsgrund unaufgefordert vor der Behandlung des betreffenden Tagesordnungspunktes der Sitzungsleitung mitzuteilen.“ Das sei nicht geschehen, auch die SPD-Fraktion habe keinerlei Bedenken in der Sitzung vorgetragen. Weil der Antrag neutral verfasst worden sei, sei eine Diskussion zur „Crew“ unangebracht gewesen und das Ausschussmitglied so auch nicht befangen gewesen, verweisen sie auf Fachbereichsleiter Ingolf Bergerhoff.
Leichlingen: SPD will rechtliche Schritte einleiten
Mit der Neutralität des Antrags verteidigen sich die Christdemokraten auch gegen den Vorwurf der SPD-Fraktion, dass eine Prüfung für einen Trägerwechsel ein unmittelbarer Vorteil für die „Crew“ sei. Als „absolut inakzeptabel“ bezeichneten die Sozialdemokraten zudem, dass Drechsel einen SPD-Antrag, der eine Kooperation des städtischen Jugendzentrums mit allen freien Trägern zum Ziel hatte, nicht zur Abstimmung gestellt hatte. Der Ausschussvorsitzende habe „das Neutralitätsgebot zu beachten und den Willen der Ausschussmitglieder zu reflektieren und wahrzunehmen“.
Die CDU argumentiert, dass dieser Antrag, so wie weitere, ähnlich klingende Vorstöße, immer mit Bezug zur „Crew“ vorgetragen worden seien. Weil aber der Bürgerantrag „trägeroffen“ formuliert worden sei, sei der SPD-Antrag keiner zur Sache und deshalb nicht abstimmungsfähig gewesen. Auch Ingolf Bergerhoff hatte in der Sitzung so argumentiert.
Die SPD will die Abstimmung in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung nun wiederholen lassen. Wenn nicht, behalte man sich rechtliche Schritte vor, wolle die Kommunalaufsicht einschalten und möglicherweise die Wahl eines neuen Ausschussvorsitzenden beantragen. Drechsel sieht „kein Fehlverhalten“ seinerseits, außerdem könne nicht er, sondern nur der Bürgermeister Beschlüsse beanstanden.


