LeichlingenWahlhelfer werden noch gesucht
Leichlingen – Am Sonntag, 13. September, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In Leichlingen werden Bürgermeister, Stadtrat und Kreistag gewählt. Und auch der Integrationsrat für die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte steht an diesem Tag gleichzeitig zur Wahl. Die Vorbereitungen für die vielen Abstimmungen laufen im Rathaus längst.
Formulare für Vorschläge zur Wahl von Bürgermeister und Ratsmitgliedern können auf der städtischen Homepage heruntergeladen werden. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am Montag, 27. Juli, um 18 Uhr. Vordrucke zur Sammlung von Unterstützungs-Unterschriften sowie für Wahlvorschläge für den Integrationsrat können Interessierte per E-Mail beim Wahlamt der Stadt anfordern (Adresse siehe unten).
Wahlhelferinnen und -helfer werden für den 13. September noch gesucht. Dazu sind alle wahlberechtigten Leichlinger befugt. Derzeit werden Ehrenamtler, die bei vorigen Wahlen in Leichlingen bereits aktiv waren, erneut angeschrieben. Wer in einem der 16 Vorstände in den Wahllokalen oder den vier Briefwahlvorständen im Rathaus helfen möchte, kann sich melden. Dafür ist eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet worden. Für die Tätigkeit werden 60 Euro in den Wahllokalen und 40 in den Briefwahlvorständen gezahlt.
Integrationsratswahl
Wahlberechtigt sind bei den Kommunalwahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 13. September 2004 geboren sind, und seit mindestens 28. August 2020 in Leichlingen oder dem Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des betreffenden Wahlgebietes haben.
An der Integrationsratswahl dürfen alle Ausländer teilnehmen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 13. September 2004 geboren sind, sich mindestens ein Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Zugelassen sind dazu alle, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben.
Wählerverzeichnis im August
Das Wählerverzeichnis wird aufgrund der durch die Corona-Krise bedingten Fristenänderungen erst am 9. August 2020 erstellt. Infos zur Übersendung der Wahlbenachrichtigungen sowie zur Möglichkeit, die Briefwahl zu nutzen, wird die Verwaltung noch veröffentlichen. (hgb)
Auskünfte gibt das Wahlamt unter ? 02175 / 99 21 10 und per E-Mail.
wahlamt@leichlingen.de
wahlhelfer@leichlingen.de
