Leichlinger ProzessDrei Männer sollen Frau vergewaltigt und dabei gefilmt haben

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Leichlingen/Köln – „Ich versuche irgendwie herauszufinden, wie es dazu kommen konnte, dass Sie sich über ihren Willen hinweg gesetzt haben.“ Diesen Satz sagte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck am Landgericht Köln gleich mehrfach zu den drei Angeklagten. Die Männer Ende 20 müssen sich vor der 13. Großen Strafkammer wegen Vergewaltigung verantworten. Im April 2018 sollen sie gemeinsam in Leichlingen eine Frau vergewaltigt und die Taten mit dem Handy gefilmt haben.

Zum Prozessauftakt machten alle drei Angeklagten Angaben zu ihrer Person und zum Tathergang. Das Wort ergriff zunächst Lars F. (alle Namen geändert), der als der Eloquenteste der Runde beschrieben wurde.

In einer Bar in Leverkusen lernten die Männer das Opfer kennen

Der Tag Ende April sei ein Samstag gewesen, morgens habe er mit dem Angeklagten Mark N. gemeinsam geangelt. Dann habe man bereits angefangen, Bier zu trinken – am Nachmittag spielte Bayer Leverkusen Fußball. Vor dem Stadionbesuch nahm man Kokain – zu dieser Zeit war der gelegentliche Konsum eine „Phase“ von ihnen, wie beide beschrieben. Im Anschluss an das Fußballspiel machte man sich auf den Weg in das Kneipenviertel in Opladen. In der Cube-Bar traf man dann auf den dritten Angeklagten, Adam T., ein alter Bekannter aus der Jugend- und Schulzeit. Man freute sich über das Wiedersehen, man trank, man feierte. Und lernte das Opfer kennen – Frau C.

Angeklagte gaben sich als Unternehmersohn und Schumacher-Cousin aus

Gemeinsam mit einem Freund hatte auch sie die Bar besucht. T. kam mit der jungen Frau ins Gespräch. Als sich der Ladenschluss der Bar näherte, bot Mark N. an, noch einen Absacker in der Wohnung seiner Eltern in Leichlingen zu nehmen. Das Opfer willigte ein mitzukommen, die Stimmung im Taxi sei gelöst gewesen. Skurril dabei: Der Handwerkermeister N. gab sich beim Opfer als Unternehmersohn aus, Lars F. tönte gar, er wäre ein Cousin der Schumachers, da er damals in Kerpen wohnte. Beiden Männern war nicht mehr klar, ob sie damit ihre Identität beim Opfer verschleiern, oder ihr lediglich imponieren wollten.

Nach mutmaßlich einvernehmlichen Verkehr kippte die Situation

In der Wohnung von N.s Eltern angekommen trank man noch gemeinsam Bier, N. und F. konsumierten das restliche Kokain vom Tag. Von da an verschwimmen bei den Angeklagten die Erinnerungen, wie sie angeben. Laut der Anklageschrift, die den Tatablauf den Angeklagten nach treffend beschreibt, kam es zunächst zu wohl einvernehmlichen Oral- und Geschlechtsverkehr zwischen Adam T. und dem Opfer auf der Couch. Dann jedoch kippte die Situation. Bereits während des Geschlechtsverkehrs äußerte die Frau ihre Ablehnung, weiterhin nahmen sowohl F. als auch N. gegen ihren Willen weiterhin sexuelle Handlungen am Opfer vor. Zwischendurch wurde das Geschehen mit dem Handy aufgezeichnet.

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Handyaufnahmen liegen vor

Die Aufnahmen liegen dem Gericht vor und werden im Laufe des Prozesses noch gezeigt werden. Warum man trotz der verbal und körperlich ausgedrückten Ablehnung des Opfers weitergemacht habe, konnten sich alle drei im Nachhinein nicht erklären. Die Nachfragen von Richter Roellenbleck stießen auf Rumdruckserei und wiederholende Erklärungen der Verteidiger, ihre Mandaten würden die Taten aufrichtig bereuen. „Ihm ist das unendlich peinlich“, äußerte sich der Anwalt von Mark N. Ob „peinlich“ im Zusammenhang mit den schweren Taten der richtige Ausdruck ist, scheint fraglich.

Angeklagte wollten Frau zur Rücknahme der Anzeige bringen

Zumal T. und N. nach der Anzeige noch versucht hatten, durch die Bestechung des Freundes der Frau, der in der Bar noch mit anwesend war, sie zu einer Rücknahme der Anschuldigungen zu bewegen. Bei der Polizei gab N. in einer ersten Befragung an, „sich keiner Schuld bewusst zu sein. Es hat keine Vergewaltigung gegeben“, wie der Richter aus dem Vernehmungsprotokoll verlas.

Täter-Opfer-Ausgleich scheint sicher

Laut dem Nebenklage-Vertreter sei das Opfer wohl dennoch bereit, eine Entschuldigung der drei Leichlinger zu akzeptieren. Die Frau sagte am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Nebenklage und Verteidigung haben sich zudem bereits über einen Täter-Opfer-Ausgleich ausgetauscht. Im Rahmen dieser Vereinbarung würden dem Opfer wohl 9000 Euro Schmerzensgeld ausbezahlt werden.

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