Das bisherige Amt für Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Brandschutz wird aufgeteilt auf zwei Ämter.
Anforderungen gestiegenKreisverwaltung Rhein-Berg strukturiert Gefahrenabwehr neu

Umstrukturierung im Kreishaus: Die Verwaltung teilt die Gefahrenabwehr auf zwei Ämter auf.
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Die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises strukturiert sich neu in Sachen Katastrophenschutz. Das bisherige Amt für Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Brandschutz wird aufgeteilt auf zwei Ämter: das Amt Brand- und Katastrophenschutz (Amt 37) und das Amt Rettungsdienst und Leitstelle (Amt 38). Der Grund für die Änderung sei, dass die Anforderungen gestiegen seien, sowohl für den Rettungsdienst als auch für den Brand- und Katastrophenschutz.

Die Feuerwehren der Kommunen, hier Kameraden aus Bergisch Gladbach im Oktober 2025, sollen untereinander besser vernetzt werden.
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Das liege vor allem zum Beispiel an zunehmender Gefahr durch klimabedingte Unwetterereignisse, „aber auch die veränderte zivile Bedrohungslage“. Landrat Arne von Boetticher erhofft sich davon, die Effizienz und die Effektivität „der Gefahrenabwehr und der Notfallversorgung“ zu erhöhen. Und das stärke die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Besonders der Zivil- und Katastrophenschutz werde immer wichtiger „aufgrund der sicherheitspolitischen Gesamtsituation“. Was genau damit gemeint ist, teil die Kreisverwaltung Rhein-Berg nicht mit. Auch gebe es eine steigende Anzahl an Notrufen, das erhöhe die Anforderungen für den Rettungsdienst. Um die Ressourcen, die man hat, genauer einzusetzen, seien an der Leitstelle digitale Systeme eingeführt worden, die es möglich machen, Hilfeersuche differenzierter zu bewerten.
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Im Oktober 2025 bekam der Kreis eine neue Drohne zur Gefahrenabwehr.
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Dadurch, dass fortan eine Organisationseinheit nur für Rettungsdienst und Leitstelle zuständig sei, will der Kreis mehr Vereinheitlichung und Qualität sicherstellen. Ein Beispiel: Das Vorhalten von Arzneimitteln und Medizintechnik werde „konsequent kreisweit nach dem aktuellen Stand von Sicherheit und Technik ausgerichtet“.
Auch der Brand- und Katastrophenschutz könnte so „spezifischer und fokussierter betrachtet werden“, heißt es aus dem Kreishaus. Die Feuerwehren der einzelnen Kommunen und die Hilfsorganisationen würden besser vernetzt. Außerdem folge man dadurch den komplexen Rechtsgrundlagen des Rettungsdienstgesetzes NRW, des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, die derzeit überarbeitet würden.
Leiter des neuen Amts für Brand- und Katstrophenschutz wird Kreisbrandmeister Manuel Packhäuser. Dazu der Kreis: „Neben dem Fokus auf Brand- und Katastrophenschutz soll auch die Förderung und Stärkung des Ehrenamts einen hohen Stellenwert einnehmen.“ Thomas Hagen leitet weiterhin das Amt für Rettungsdienst und Leistelle mit Dr. Florian Breuer, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst. Zu den Aufgaben dieses Amts zählen unter anderem die Verwaltung des Rettungsdienstes und die Gebührenkalkulation und -erhebung. die Leitstelle ist ebenfalls dort angegliedert.

