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„Wirres Zeug geredet“Leverkusener Angeklagter leidet offenbar an Wahnvorstellungen

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Die Taten ereigneten sich rund um den Rewe-Markt an der Nobelstraße/Carl-Leverkus-Straße.

Leverkusen – Nach mehreren Verhandlungstagen im Fall des 53-jährigen Mannes aus Leverkusen, der im vergangenen Jahr mehrere Frauen gepackt und mit sich gezerrt haben soll, verfestigt sich das Bild einer psychischen Erkrankung des Angeklagten.

Er hat bereits mehrere Aufenthalte in einer psychiatrischen Klinik in Langenfeld hinter sich und zeigte sich auch bei den Taten in einem geistig verwirrten Zustand. In dem Prozess vor dem Kölner Landgericht wird geklärt, ob der Mann womöglich als schuldunfähig gilt.

Am vergangenen Verhandlungstag haben weitere Zeugen den Eindruck der geistigen Verwirrtheit des Mannes bekräftigt. So sagte unter anderem ein Mann aus, der im vergangenen Jahr einem der Opfer zu Hilfe geeilt war: „Er hat wirres Zeug geredet. Es hatte keine Zusammenhänge, ich kann nicht einmal sagen, ob das Deutsch oder eine andere Sprache war. Es war einfach Kauderwelsch.“

Er dürfe die Frauen mitnehmen, um sie zu beschützen

Auch zwei Mitarbeiter der LVR-Klinik in Langenfeld wurden befragt. Beide bestätigten „wahnhafte Aussagen“ des Angeklagten. Er dürfe die Frauen mitnehmen, weil er sie beschützen müsse. Vor wem oder was er sie zu beschützen habe, sei nicht klar geworden. Darauf habe der 53-Jährige keine Antwort geben können. Ein Pfleger sprach von einem „netten, freundlichen und hilfsbereiten Patienten“. Er sei nie laut geworden und habe auch keine Probleme mit anderen Patienten gehabt.

Dem Mann wird vorgeworfen im vergangenen Jahr in vier Fällen rund um den Rewe-Markt an der Nobelstraße in Leverkusen Frauen gepackt und mit sich gezerrt zu haben. Der Tatvorwurf lautete ursprünglich versuchte Vergewaltigung. Ein sexuelles Motiv konnte jedoch inzwischen, auch durch Aussagen mehrere Zeugen und Geschädigter, entkräftet werden.

Den Prozess begleitet eine psychologische Gutachterin, die bald ebenfalls ihre Eindrücke des Angeklagten schildern wird. Ob der Mann als schuldunfähig eingestuft wird, hängt auch maßgeblich von ihrer Einschätzung ab. Ihr Bericht wird am 22. Juni erwartet, wenn auch die Plädoyers der Anklage und der Verteidigung gehalten werden.

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Entscheidend sei dabei die Aussicht auf Besserung. Dabei wird ein extrem hoher Maßstab an den Begriff der Besserung gelegt, um sicherzustellen, dass der Angeklagte keine weiteren Straftaten mehr begeht. Auch die medikamentöse Einstellung des Mannes spiele dabei eine wichtige Rolle.

Wie der Mann nun bestraft wird, soll in den kommenden Verhandlungstagen Ende Juni geklärt werden.