Seit fünf Tagen über 35Bald Inzidenzstufe zwei? Diese Regeln erwarten Leverkusen

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Was ändert sich in Inzidenzstufe zwei?

Leverkusen – Seit Freitag liegt die Inzidenz in Leverkusen über der Marke von 35. Bleibt das nun an acht aufeinanderfolgenden Tagen so, gilt laut Corona-Schutzverordnung am übernächsten Tag die Inzidenzstufe zwei. Die dritte Stufe, die bislang ab einem stabilen Wert über 50 galt, ist aktuell bis zum 19. August ausgesetzt. Welche Änderungen erwarten die Bürgerinnen und Bürger, sollte Leverkusen in die Inzidenzstufe zwei aufsteigen?

Einzelhandel In Geschäften, die nicht zur Grundversorgung gehören, ist lediglich eine Person pro zehn Quadratmeter erlaubt. Ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern ist hingegen nur ein Kunde oder eine Kundin pro 20 Quadratmeter zulässig.

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Private Feiern Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen möglich, innen mit bis zu 50 Gästen. Die Voraussetzung dafür ist ein negatives Testergebnis. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet.

Kultur Theater, Oper, Kinos und Konzerte innen sind mit bis zu 500 Personen möglich, wenn ein negatives Testergebnis, die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster gewährleistet sind. Museen dürfen ohne Terminvergabe öffnen und Führungen sind mit Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt.

Sport Sport im Freien kann kontaktfrei ohne Personenbegrenzung stattfinden, mit Kontakt nur mit bis zu 25 Personen. In Innenräumen dürfen nur maximal zwölf Personen Kontaktsport betreiben, kontaktfrei gibt es keine Begrenzung, alles immer mit Test und Kontaktnachverfolgung. Die Schwimmbäder bleiben auch in der Inzidenzstufe zwei mit Test und Personenbegrenzung geöffnet. Fitnessstudios dürfen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit ebenfalls offen bleiben.

Gastronomie In der Außengastronomie ist weiterhin kein Testergebnis notwendig. Anders sieht das bei der Innengastronomie aus. Hier dürfen sich nur negativ getestete Gäste aufhalten – für vollständig Geimpfte und Genesene gilt die Testpflicht nicht. Zudem ist drinnen eine Platzpflicht gegeben. Kantinen dürfen geöffnet bleiben. (mit red)

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