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ProzessLeverkusenerin geht Mädchen an die Gurgel

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Amtsgericht. Foto: Ralf Krieger

Das alte Opladener Amtsgerichtsgebäude

Aus Eifersucht wurden schon Morde begangen. Soweit ist es in einem Rheindorfer Fall, den das Amtsgericht verhandelt, zum Glück nicht gekommen. 

Schlagen, treten, würgen, Haare ziehen: Das sind Tätlichkeiten, die für eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ausreichen können. Und dass eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei jungen Frauen, von denen eine zum Tatzeitpunkt eher noch ein Mädchen war, nicht unbedingt weniger brutal zugeht, als zwischen Männern, ist auch klar.

Der am Dienstag im Amtsgericht verhandelten Körperverletzung ging ein Seitensprung des damals 20-jährigen Ünal E. (alle Namen geändert) voraus. Dessen damals fast 18-jährige Freundin Aysun Ö. wollte es nicht durchgehen lassen, dass er mit einer damals noch unter 15-jährigen Bekannten etwas gehabt haben soll.

Allerdings wollte sie sich an der Nebenbuhlerin rächen, nicht an ihrem Freund. Erst gegen Ende der Verhandlung kam heraus, dass Ünal E.'s Interesse an der 15-Jährigen wohl deutlich mehr als nur eine Liebelei war, aber das wurde nicht weiter zum Thema gemacht.

Der Tatort war Rheindorf, der Sportplatz nahe der Elbestraße. Die Tatzeit: nach 23 Uhr, einen Tag vor Heiligabend 2021, also stockfinstere Nacht.

Mit der Hand an die Gurgel

Unter dem Vorwand, dass sie einen Pullover zurückhaben wollte, bestellt Aysun Ö. die junge Bekannte zum Sportplatz, die kommt mit einer Freundin. Erst wird noch diskutiert, dann beginnen Beschimpfungen und die angeklagten Handgreiflichkeiten. Die körperlich überlegene 17-Jährige soll ziemlich wütend gewesen sein.

Sie drängt das Mädchen gegen einen Zaun, mit der einen Hand an ihrem Hals schiebt sie es gegen den Zaun, das gesteht die Angreiferin zu Beginn der Verhandlung sofort. Ihre Gegnerin gerät in Panik, schreit mehrmals.

Der Mann, um den es geht, erscheint nach zwei Minuten auf dem Platz – wie aus dem Nichts. Er beteiligt sich insofern, indem er die gleichaltrige Begleiterin des Mädchens zurückhält; er hindert sie daran, zwischen die Angreiferin und das Mädchen zu gehen, die mit dem Rücken am Zaun inzwischen offenbar auch Schläge ins Gesicht erhält.

Jedenfalls hat sie hinterher eine blutende Nase. Auch Tritte gibt die Angreiferin zu. Sie hat die Schule in Rheindorf zwar ohne Abschluss verlassen, ihr Berufswunsch ist aber Kosmetikerin, sie hat lange und stabile Fingernägel, die auf dem Hals des Mädchens deutliche Kratzer hinterlassen.

Die Schreie waren in Rheindorf-Nord zu hören

Die Schreie der Angegriffenen werden gehört: Zwei erwachsene Paare spazieren in der Nähe entlang. Einer der Männer ist mutig und beendet damit die Auseinandersetzung: Er ruft laut in Richtung der Gruppe, die er gar nicht richtig einschätzen kann. Ünal E. und Aysun Ö. flüchten und die Spaziergänger begleiten das blutende Mädchen und die Freundin nach Hause.

Die schwere Körperverletzung kann Aysun Ö. nicht nachgewiesen werden, sie hat ihrer jungen Gegnerin auch nicht wirklich die Luft abgedrückt, das hätte ihr eine härtere Strafe eingebracht, als die, die sie bekam: Sie war noch nie straffällig, das Gericht verurteilt sie deshalb zu 15 Sozialstunden und verordnet ihr einen Zwangsbesuch bei der Berufsberatung. Die Richterin sieht bei ihr noch Möglichkeiten, dass sie auf die rechte Bahn kommt. Dennoch sagt sie: „Würgen ist mehr als eine Ohrfeige, das war nicht in Ordnung.“

Seit der Sache sei Eifersucht kein Thema mehr für sie, sagt Aysun Ö.

Weniger milde verfuhr die Amtsrichterin mit dem 20-jährigen Ünal E. Der wird zwar in Bezug auf die Gewalttaten im Dezember 2021 komplett freigesprochen. Aber eine zweite kurze Verhandlung am selben Tag gegen ihn verlief weniger glimpflich.

Für ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung muss er ins Gefängnis. Er fiel mit Handel und Besitz von 79 Gramm Marihuana auf, und er war nicht zum ersten Mal bei Rauschgiftdeals erwischt worden: Erst vor drei Wochen erhielt der Rheindorfer die letzte Bewährungsstrafe wegen ähnlicher Drogengeschichten. Da gibt es für ein Gericht wenig Spielraum.