Abo

Fahrlässige TötungLeverkusener überfuhr wohnungslose Frau – und muss ins Gefängnis

3 min

Der betrunkene BMW-Fahrer raste zwischen den Bäumen durch und fuhr in die Fensternische am Gesundheitshaus, in der die Frau lag.

  1. Erst raste er über den Kreisverkehr, dann auf den Eingang des Ärztehauses in Wiesdorf zu. Dabei starb im Oktober 2018 eine wohnungslose Frau, die im Gebäude-Eingang die Nacht verbrachte.
  2. Am Freitag stand Walid G. (Name gändert) vor Gericht, er wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er kommt aber nicht mit einer Bewährungsstrafe davon.
  3. Lesen Sie hier den ganzen Gerichtsbericht.

Leverkusen – Es trafen viele Dinge aufeinander in dieser Nacht im Oktober 2018. Ein alkoholisierter Fahrer, der bei zu hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Ein Auto, das mit Wucht über den Gehweg hinweg gegen ein Haus schleuderte. Und eine Obdachlose, die genau an dieser Stelle ihren Schlafsack ausgerollt hatte für die Nacht.

Die Frau starb an der Schwere ihrer Verletzungen. Der Fahrer muss, das steht seit Freitagnachmittag fest, für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das Amtsgericht Leverkusen hat den Fall von Walid G. (Name geändert) verhandelt, der am 25. Oktober 2018 eine Frau mit Todesfolge überfuhr. Dem Leverkusener mit deutscher und tunesischer Staatsbürgerschaft wurden fahrlässige Tötung und Fahrerflucht vorgeworfen.

Am Abend getrunken

Am Abend vor der Tat hatte der damals 26-jährige Walid in Köln mit seinen Freunden getrunken. Er entschied sich dennoch, mit dem Auto nach Leverkusen zurückzufahren, obwohl er – wie später ermittelt worden ist – einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1,2 Promille hatte. Er fuhr besonders schnell, weil er, wie er danach schilderte, dringend auf Toilette musste.

Auf der Friedrich-Ebert-Straße unternahm er, von Köln her kommend, um zirka 0.45 Uhr den Versuch, am Kreisverkehr rechts zum Europaring abzubiegen – mit 90 Kilometern pro Stunde ein Ding der Unmöglichkeit. Sein Fahrzeug kam von der Straße ab, überfuhr mehrere Begrenzungen und krachte schließlich in die Fensterfront des Gesundheitshauses. Dabei überrollte er die in ihrem Schlafsack vor dem Gebäude schlafende Gertrude R.Walid G. sagt aus, er habe die Geschädigte nicht bemerkt. Er setzte mit dem Auto zurück, fuhr zu einem Freund und stellte sich wenig später der Polizei. Gertrude R. wurde von einer Streife an der Unfallstelle aufgefunden. Sie starb wenig später im Krankenhaus an inneren Verletzungen.

Das könnte Sie auch interessieren:

In der Gerichtsverhandlung werden mit dem Einsatz befasste Polizisten befragt, der Freund, den Walid G. nach der Tat aufsuchte, sowie ein Gutachter, der den genauen Unfallverlauf anhand der vorliegenden Beweise rekonstruiert hat.

Laut seinen Berechnungen ist Walid G. wesentlich zu schnell gefahren, habe jedoch nach dem Abkommen von der Fahrbahn reagiert, gebremst und gegengelenkt wie ein nichtalkoholisierter Fahrer.Ob G. die liegende R. tatsächlich nicht gesehen hat, ist nicht nachweisbar. R. war bei Eintreffen der Beamten noch ansprechbar, jedoch verwirrt. Ihre Verletzungen sprechen dafür, dass sie zwei Mal, bei der Kollision sowie beim Zurücksetzen des Wagens, überfahren wurde.

Walid G. zeigt sich vor Gericht reuig und einsichtig. Während der Verhandlung weint er und scheint unter dem holzverkleideten Tisch versinken zu wollen. Seit der Tat habe er Schlafstörungen, Panikattacken, Angst vor dem Fahren. Er habe seitdem keinen Alkohol mehr getrunken, sagt er, und spricht von einem Filmriss. In einem Brief, den der Angeklagte vorliest, versucht er, sich bei der Tochter der Getöteten zu entschuldigen, die jedoch nicht im Saal anwesend ist.

Der Staatsanwalt erläutert in seinem Plädoyer die Schwierigkeiten des Verfahrens in einem solchen Fall. Letztlich laufe es auf eine Frage hinaus: „Wie kann man nur mit mindestens 1,2 Promille in ein Auto steigen?“ – eine erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung. G. habe seinen Zustand völlig falsch eingeschätzt.Nach Beratung des Schöffengerichts wird Walid G. wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Flucht vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, die nicht auf Bewährung ausgesetzt wird.