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Keine VollstreckungFinanzamt Leverkusen verhängt den Weihnachtsfrieden

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Das Finanzamt Leverkusen.

Das Finanzamt Leverkusen.

Bis zum 31. Dezember sollen Bürger vom Finanzamt ungestörte Weihnachtstage verbringen können.

Zum Jahresausklang gilt in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen der Weihnachtsfrieden, den Finanzminister Marcus Optendrenk bekanntgegeben hat. Auch das Finanzamt Leverkusen setzt diese Regelung in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2025 um.

In diesem Zeitraum werden bestimmte Maßnahmen, wie Vollstreckungen oder die Einleitung von Betriebsprüfungen, bewusst zurückgestellt, damit die Feiertage für Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen können.

Ungestörte Feiertage

„Der Weihnachtsfrieden ist für uns ein Zeichen von Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein“, erklärt Katharina Hecker, Leiterin des Finanzamts Leverkusen. „Auch wir im Finanzamt Leverkusen setzen diese Vorgabe bewusst um und tragen dazu bei, dass die Feiertage für die Bürgerinnen und Bürger möglichst ungestört verlaufen.“

Der Weihnachtsfrieden ist eine landesweit geltende Regelung und wird von allen Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Ziel ist es, zum Jahresende mit Augenmaß zu handeln und den Menschen im Land eine ruhige Zeit über die Feiertage zu ermöglichen.

Steuerbescheide werden weiterhin versandt, insbesondere damit Steuererstattungen zeitnah ausgezahlt werden können. Auch Mahnungen bleiben von der Regelung unberührt. In Ausnahmefällen, etwa bei drohender Verjährung, kann es erforderlich sein, dass das Finanzamt tätig wird.