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Gefährliche Körperverletzung in LeverkusenVier Jahre Haft nach Messerstecherei

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Ein Blutfleck auf einem Autotransporter und Plastikhandschuhe zeugen von der Tat, bei der ein 24-Jähriger schwer verletzt wurde.

Leverkusen – Die Polizei hatte wegen versuchten Mordes ermittelt, die Anklage lautete auf versuchten Totschlag – verurteilt wurde Mansur K. (Name geändert) jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung. Vier Jahre Haft verhängte die 11. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts gegen den 30-jährigen Opladener, der im vergangenen August einen 25-jährigen Besucher der Bierbörse am Berliner Platz mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte.

Warum die Kammer, die bei einer anderen Bewertung des Geschehens wohl eine deutlich höhere Strafe ausgesprochen hätte, zu diesem verhältnismäßig milden Urteil kam, erläuterte die Vorsitzende Sabine Kretzschmar in ihrer gut anderthalbstündigen Urteilsbegründung äußerst ausführlich. Neben der für juristische Laien nicht immer leicht nachvollziehbaren, ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) waren dafür vor allem einige Äußerungen des Angeklagten nach der Tat – und die strafrechtliche Vergangenheit des Opfers ausschlaggebend.

Laut Aussagen verschiedener Zeugen hatte Mansur K. in den Stunden nach dem verhängnisvollen Geschehen am Opladener Kreisverkehr mehrfach betont, dass er „großen Mist gebaut“ habe und nur hoffe, dass sein Opfer die Stiche überleben werde. Allein daraus, so Sabine Kretzschmar, lasse sich schon der Schluss herleiten, dass der Angeklagte niemanden habe töten wollen. Eine Verurteilung wegen Totschlags scheitere darüber hinaus aber auch an den hohen Hürden, die der BGH in zahlreichen Grundsatzentscheidungen davor aufgebaut habe, erklärte die Vorsitzende.

Was das Opfer, einen 25-jährigen Stahlbetonbauer aus Niederfischbach bei Siegen, angeht, verwies die Richterin auf dessen Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung. Unter anderem deswegen war der Mann bereits zu zwei Jahren und elf Monaten Jugendstrafe verurteilt worden, die er zum großen Teil verbüßt hat. Im vergangenen August habe er unter Führungsaufsicht gestanden und sowohl die Weisung, sich aus körperlichen Auseinandersetzungen herauszuhalten, als auch die Auflage, keine Drogen mehr zu nehmen, missachtet. Den Pfiff, den er der äußerst freizügig gekleideten Begleiterin von Mansur K. gewidmet hatte, wertete die Kammer zwar noch nicht als Provokation. Als der Angeklagte darauf aber aggressiv reagierte, hätte der Stahlbetonbauer sich an seine Weisungen halten und dem Streit aus dem Wege gehen müssen. Statt dessen sei der durchtrainierte Kampfsportler bereitwillig darauf eingegangen und habe nach einem kurzen verbalen Scharmützel Kampfhaltung eingenommen.

Weil sich daraufhin auch seine drei Freunde einmischten und Front gegen Mansur K. machten, habe zu diesem Zeitpunkt möglicherweise sogar noch eine Notwehrsituation für den Angeklagten bestanden. Als er es später aber nur noch mit dem bereits am Boden liegenden Opfer zu tun hatte und die Schlägerei im Grunde beendet war, habe es keinen Grund mehr gegeben, ein Messer zu zücken und ein halbes Dutzend mal zuzustechen. Beim Strafmaß für diese gefährliche Körperverletzung habe die Kammer mehrere Gesichtspunkte abwägen müssen, die sowohl für als auch gegen Mansur K. sprechen. Zu seinen Gunsten sei dabei vor allem gewertet worden, dass er unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden habe und deshalb vermindert schuldfähig gewesen sei.

Gegen ihn spreche allerdings eine nur wenige Monate vor der Tat verhängte, einjährige Bewährungsstrafe, weil er jemanden mit einem Messer am Schulterblatt verletzt hatte. Die Bewährung wird jetzt wohl widerrufen, so dass zu den vier Jahren noch ein weiteres Jahr hinzukommt. Er solle diese Zeit im Gefängnis nutzen, endlich Deutsch zu lernen und einen Schulabschluss zu erreichen, gab die Vorsitzende Mansur K. zum Schluss mit auf den Weg.