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GerichtLeverkusener Diebespaar verkaufte verdecktem Ermittler ein gestohlenes Auto

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Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Leverkusen – Mit Teilgeständnissen haben Medine N. und Zlatko Z. (Namen geändert) der 17. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts die Wahrheitssuche etwas erleichtert.

Die 22-jährige Schlebuscherin räumte ein, im vergangenen September einen gestohlenen BMW X 1 verkauft zu haben. Das Geschäft, das deshalb nur als Versuch angeklagt ist, scheiterte allerdings daran, dass der vermeintliche Interessent ein Kripo-Beamter war, der die junge Frau auf frischer Tat festnahm.

Medine N. gab außerdem zu, ebenfalls im September bei einer Serie versuchter Einbrüche in der Einfamilienhaussiedlung auf der Bullenwiese Schmiere gestanden zu haben. Keine Angaben machte sie hingegen zu dem im Februar 2015 auf der Jakob-Kaiser-Straße gestohlenen Wohnmobil, das sie für 36 600 Euro versilbert haben soll. Auch zu weiteren Einbrüchen am Vogelsfeldchen in Manfort, wo ein BMW X 3 entwendet wurde, und in zwei Kölner Stadtteilen schweigt die junge Frau.

Zwei Kinder

Die Angeklagte, berichtete ihre Verteidigerin der Kammer, hat eine fünf Jahre alte Tochter, deren Vater derzeit eine neunjährige Gefängnisstrafe absitzt, und einen knapp drei Jahre alten Sohn von Zlatko Z., der auch ihr Lebensgefährte sei. Medine N. sei in Leverkusen aufgewachsen und habe noch keinen Schulabschluss. Den hole sie aber gerade auf der Kollegschule nach, um dann eine kaufmännische Ausbildung zu beginnen.

Ihr 23-jähriger Lebensgefährte und Mitangeklagter gab zu, den X 3 in Manfort und einen X 1 in Köln gestohlen zu haben. Außerdem sei er an zwei Einbruchsversuchen auf der Bullenwiese und einem Einbruch im Burscheider Stadtteil Hilgen beteiligt gewesen, wo den Opfern wertvoller Schmuck gestohlen wurde. Zlatko Z., der vielfach vorbestraft ist, sitzt wegen dieser Taten seit Oktober in Untersuchungshaft.

Zahlreiche Gewalttaten

Was seinen Lebenslauf angeht, verwies sein Verteidiger auf die bislang letzte Verurteilung zu drei Jahren Jugendstrafe 2011. In der Urteilsbegründung, die vom Vorsitzenden Harald Helmes auszugsweise verlesen wurde, hatte die damals zuständige Kammer die schwierige Biografie des Angeklagten ausführlich dargelegt. Der Sohn serbisch-montenegrinischer Eltern ist demnach in Deutschland nur geduldet und bekommt deshalb auch keine Arbeitserlaubnis. Einen Schulabschluss hat er ebenso wenig wie eine Ausbildung oder einen Beruf.

Seit 2007 ist Zlatko Z. immer wieder straffällig geworden. Dabei handelte es sich von Anfang an um Gewalttaten in Form von räuberischer Erpressung, schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung. Ein offenbar fruchtloses Jahr verbrachte er in einer Haftvermeidungsanstalt, denn unmittelbar nach seiner Entlassung war der 23-Jährige an einer Auseinandersetzung in Stammheim beteiligt, bei dem eines der Opfer lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitt.