Hitdorf – Vor den Augen vieler Badegäste ist am Dienstag ein 66-jähriger Taucher am Ufer des Hitdorfer Sees gestorben. Der Unfall geschah um 11.30 Uhr, als der Taucher in sechs Metern Tiefe offenbar Probleme bekam. Der Mann stieg noch selbstständig zur Wasseroberfläche auf und verlor dann das Bewusstsein. Der Hobbytaucher war mit seiner Frau aus dem Ruhrgebiet an den See gefahren. Sofort soll ein Badegast mit der Wiederbelebung des Ohnmächtigen begonnen haben.
Der Notarzt wurde um 11.37 Uhr alarmiert und übernahm die Herzmassage. Die Ärzte waren zunächst auch erfolgreich, das Herz des Tauchers begann wieder zu schlagen, dann kollabierte der Kreislauf aber erneut. Infusionen wurden gegeben. Nach einer dreiviertel Stunde Wiederbelebung gaben die Ärzte auf. Vor Ort war das deutlich an der Körpersprache der Rettungskräfte zu sehen: Einige, die gerade noch mit Eifer dabei waren, standen nun kraftlos da, manche ließen die Köpfe resigniert hängen.
Zwei Sanitäter setzten sich ans Ufer neben den Verstorbenen. Kurz darauf wurde die Leiche des Mannes mit einer Plane zugedeckt. Die Frau und Tauchpartnerin musste dies alles nicht mit ansehen, sie saß am Parkplatz am Café Strandgut. Der Notfallseelsorger wurde gerufen. Da das Wetter blendend war, füllte sich die Liegewiese. Feuerwehrleute und Sanitäter schirmten während der Wiederbelebung die Notärzte ab.
Thomas Langer ist Pächter der Tauchbasis im Café Strandgut, er kam erst nach Mittag. Langer kennt das Paar: „sie waren oft da“, sagte er. Die beiden hätten eine Jahreskarte für den See. Es sei vorgeschrieben, dass sich die Hobbytaucher an der Tauchbasis telefonisch anmeldeten, bevor sie ins Wasser gehen. Die beiden hätten ihren Tauchgang allerdings nur mit einer schriftlichen Mitteilung im Briefkasten angemeldet. Die Tauchbasis war zum Unfallzeitpunkt nicht besetzt. In einem solchen Fall seien die Sportler bei Notfällen auf sich selbst gestellt, die Mitarbeiter der Tauchbasis seien darauf vorbereitet und beherrschten Erste Hilfe, sagte Langer. Markus Schmidt leitete den Feuerwehreinsatz. Er sagte, dass der Verunglückte zwar Vorerkrankungen hatte, aber die bei Tauchern vorgeschriebene ärztliche Untersuchung absolviert habe. Ein tödlicher Tauchunfall fällt unter die Kategorie „nicht natürlicher Todesfall“. Deshalb wurde die Kriminalpolizei eingeschaltet.
