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JustizRichter ohne Robe gesucht

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Richterin Nina Hilbert-Stegemann und Nunzia Ocello (rechts) sind bei der Rechtsfindung auf die Hilfe von Schöffen angewiesen.

Leverkusen – Nunzia Ocello hatte noch selten so viele Anrufe wie in der vergangenen Woche. Und das, obwohl sie für die Aufstellung der neuen Schöffen- und Jugendschöffenliste gar nicht zuständig ist. Das ist die Stadtverwaltung, die dennoch alle Interessenten, die Fragen zu den Voraussetzungen, Aufgaben und Pflichten von Schöffen haben, an die Mitarbeiterin des Amtsgerichts verweist.

Amtsgerichtsdirektor Hermann-Josef Merzbach nahm die Flut der Nachfragen deshalb zum Anlass, gemeinsam mit Nunzia Ocello und Richterin Nina Hilbert-Stegemann über das Schöffenwesen zu informieren. „Schöffen sind ehrenamtliche Richter mit vollem Sitz, voller Stimme und voller Verantwortung“, betont Merzbach, dass die Laienrichter den Berufsrichtern gleichgestellt sind. Und anders als bei den Großen Strafkammern des Landgerichts, die mit drei Richtern und zwei Schöffen besetzt sind, sind die Laienrichter beim Amtsgericht zwei zu eins in Überzahl.

„Es kann also durchaus passieren, dass die Schöffen den Richter überstimmen – sowohl bei der Frage nach Schuld oder Unschuld, als auch beim Strafmaß“, macht Richterin Hilbert-Stegemann die weitreichenden Befugnisse der Ehrenamtler deutlich. Ehrenamt – eine Frage, die Nunzia Ocello in der vergangenen Woche häufig gehört hat – bedeutet, dass es keine Entlohnung gibt. Wer zum Schöffen bestellt wird, muss zu den Verhandlungen von seinem Arbeitgeber freigestellt werden und bekommt für jeden Termin den Verdienstausfall und die Fahrtkosten ersetzt, mehr nicht. Einen Unterschied zwischen dem Schöffen- und dem Jugendschöffengericht gibt es nur insofern, als letzteres stets aus einem männlichen und einem weiblichen Laienrichter bestehen muss. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, schließlich sollen die Schöffen vorrangig Volkes Stimme in die Rechtsprechung einfließen lassen.

Gleichwohl sind sie natürlich an das Gesetz gebunden und können keine beliebigen Strafen verhängen. Die Liste der Voraussetzungen ist relativ kurz: Wer Schöffe werden will, muss mindestens 25 Jahre alt und deutscher Staatsbürger sein und darf keine Vorstrafe von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe haben. Gewählt werden Schöffen für die Dauer von fünf Jahren, wobei die derzeitige Periode am 31. Dezember endet. Wer sich für die Zeit von Anfang 2014 bis Ende 2018 als ehrenamtlicher Richter zur Verfügung stellen will, kann sich noch bis zum 28. Februar in die Schöffenvorschlagsliste der Stadt Leverkusen aufnehmen lassen. Dabei sollte auch gleich erklärt werden, ob die Bewerbung für das Amts- oder das Landgericht gilt. Zuständige Ansprechpartner im Fachbereich Recht und Ordnung sind Horst Wedler, ☎ 0214/406-3015, und Margot Sowa, ☎ 0214/406-3011.