Leverkusen – Spielraum für eine Bewährungsstrafe sah Harald Helmes bei Zlatko Z. (Name geändert) nicht mehr. Der vorsitzende Richter am Landgericht verurteilte am Donnerstag den 23-jährigen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Wohnungseinbruchs und Diebstahls in fünf Fällen, darunter zwei Versuche, sowie Hehlerei in Tateinheit mit Betrug zu einer vierjährigen Haftstrafe. Bereits seit Oktober des vergangenen Jahres sitzt Zlatko Z. in Untersuchungshaft, seine Lebensgefährtin und Mitangeklagte Medine N. (Name geändert) war hingegen während des Prozesses der 17. Großen Strafkammer auf freiem Fuß. Für sie hatte Richter Helmes ein milderes Urteil: Wegen gewerbsmäßigen Wohnungseinbruchs und Diebstahls in drei Fällen, zwei davon ebenfalls Versuche, und versuchter Hehlerei gab es für sie ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Mutter von zwei Kindern
Die Verteidiger beider Angeklagten hatten in ihren Plädoyers um Milde beim Urteil gebeten.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Zlatko Z. fünf Jahre, für Medine N. zwei Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Während einer Serie von Einbrüchen und Diebstählen, die im Februar des vergangenen Jahres ihren Anfang genommen und die beiden Angeklagten unter anderem durch Leverkusen, Burscheid und Köln geführt hatte (wir berichteten), sei Zlatko Z. nach Ansicht von Richter Helmes eine treibende Kraft gewesen. Anders Medine N.: Die 22-jährige Mutter von zwei Kindern im Alter von fünf und drei Jahren habe bei den Straftaten eine untergeordnete Rolle gespielt. Während ihr Lebensgefährte aktiv in Häuser einbrach, Autoschlüssel und Autos sowie weitere Wertgegenstände entwendete, stand N. während der Taten Schmiere, hob Geld mit gestohlenen EC-Karten ab oder wurde beauftragt, Diebesgut zu verkaufen. Z. hatte während des Prozesses die Beteiligung an fünf Taten eingeräumt, seine Geständnisse, so „karg“ sie auch seien, wie Helmes befand, wurden strafmildernd gewertet.
Lebensgefährtin kooperierte
Seine Lebensgefährtin hatte enger mit der Polizei bei der Aufarbeitung der Straftaten kooperiert und schon während der ersten Vernehmungen nach ihrer Festnahme ausführlich von den Verbrechen berichtet. Positiv bewertete der Richter auch die Sozialprognose von Medine N., die wieder zur Schule gehe und in Zukunft auch Unterstützung durch das Jugendamt und eine Bewährungshelferin bekommen werde. Helmes sagte, die Schlebuscherin solle sich nun um ihre Ausbildung und die kleine Familie kümmern.
Zlatko Z. attestierte er hingegen einen erheblichen Fluchtanreiz durch die hohe Strafe.
Im Laufe des Verfahrens habe sich gezeigt, dass Z. Zugang zu gefälschten Dokumenten habe und die Chance bestehe, dass er untertauche. Ein offener Vollzug oder gar eine Bewährungsstrafe seien daher nicht möglich..
