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LandgerichtZwei Menschen angeschossen - Angeklagter fürchtete angeblich um sein Leben

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Symbolbild

Leverkusen – Binnen weniger Wochen hatte Erkan G. (Name geändert) im Juni und Juli 2014 auf zwei Menschen geschossen und beide lebensgefährlich verletzt. Wegen einer dieser Taten war der 33-Jährige bereits Anfang vergangenen Jahres wegen versuchten Mordes vor dem Kölner Landgericht angeklagt und schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Im zweiten Fall, der seit Dienstag verhandelt wird, lautet die Anklage auf versuchten Totschlag.

Der Prozess, mutmaßte Sabine Kretzschmar, die Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer am Donnerstag, könnte kompliziert werden, weil Erkan G. gegen das erste Urteil Revision eingelegt hat, über die der Bundesgerichtshof bis heute nicht entschieden hat. Es könne deshalb sein, dass die Kammer auch diesen Sachverhalt jetzt noch einmal beleuchten müsse. Es könne allerdings auch sein, kündigten die Verteidiger Harry Steiger und Martin Bücher postwendend an, dass ihr Mandant über seinen Revisionsantrag noch einmal nachdenke – das komme ganz auf den Verlauf des aktuellen Verfahrens an.

Umfangreiches Geständnis

In einer schriftlichen Erklärung legte der 33-Jährige anschließend ein recht umfangreiches Geständnis ab. Demnach hatte er sich, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren, bereits seit seinem 19. Lebensjahr als Drogendealer betätigt. Im Frühjahr und Sommer 2014 sei er mit seinen Geschäften allerdings einem anderen Rauschgiftring in die Quere gekommen, der ganz Steinbüchel als sein Revier beansprucht habe. Und das, obwohl er seine späteren Gegner, die er Jahre zuvor im Kiosk seines Onkels in Heidgen kennengelernt hatte, zeitweise als Freunde betrachtet habe. Diese Freundschaft, behauptete Erkan G., sei sogar soweit gegangen, dass er ihnen etliche Male mit Ratschlägen und seinem eigenen Marihuana ausgeholfen habe, weil ihre Geschäfte so schlecht liefen.

Statt ihm die Unterstützung zu danken, habe die andere Gruppe aber irgendwann Front gegen ihn gemacht. Dabei sei es auch zu offenen Todesdrohungen gekommen, so dass er am Ende um sein Leben fürchten musste, erklärte der Angeklagte. Nur deshalb habe er sich einige Zeit vor der Tatnacht mit zwei Pistolen und schusssicheren Westen gegen eventuelle Angriffe gewappnet. Am Abend vor den Schüssen hätten ihn dann mehrere Freunde und Bekannte gewarnt, dass die Bande nach ihm suche und auf einem Parkplatz an der Hermann-Hesse-Straße in Stellung gegangen sei.

Nächtlicher Showdown

Nach dem Genuss von zwei Dosen Bier und einer halben Flasche Wodka sei es dann am 27. Juli um 1.50 Uhr zum Showdown gekommen. Auf dem Parkplatz seien er und der gegnerische Rädelsführer aufeinander zugegangen. In dessen rechter Hand habe er einen Gegenstand gesehen, den er für eine Schusswaffe gehalten habe, so der 33-Jährige. Deshalb habe er seine eigene Luger gezogen und zweimal abgefeuert.

Das auf elf Verhandlungstage angesetzte Verfahren wird in der kommenden Woche vor dem Schwurgericht fortgesetzt.