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OB-WahlAusschuss muss sich noch mal mit der Leverkusener Wahl beschäftigen

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Wahlausschuss Markus Beisicht und Unterstützer. Bild: Ralf Krieger

Markus Beisicht, der vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, durfte nicht zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Jetzt muss noch einmal der Wahlprüfungsausschuss über seine Einsprüche entscheiden.

Markus Beisicht vom rechtsextremen „Aufbruch Leverkusen“ hatte Einsprüche eingelegt.

Den Ausschluss eines Kandidaten von der Oberbürgermeisterwahl hatte es in Leverkusen noch nicht gegeben, überhaupt ist das ein äußerst seltener Fall. Aber am 10. Juli 2025 schloss der Leverkusener Wahlausschuss Markus Beisicht von der Wahl zum Stadtoberhaupt aus, keine drei Monate vor der Wahl. Laut Gemeindeordnung ist ein Kandidat nur wählbar, wenn er oder sie „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

Die Begründung für die Nichtzulassung lieferte ein Dossier des NRW-Verfassungsschutzes, der aufgrund der gesammelten Daten bescheinigte, dass der Kandidat vom rechtsextremen „Aufbruch Leverkusen“ als Oberbürgermeister verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könnte, weshalb seine Wählbarkeit nicht gegeben sei. Das Dossier mit der Bewertung der bisherigen Aktivitäten und Aussagen Beisichts hatte die Leverkusener Stadtverwaltung beim Verfassungsschutz angefordert.

Beisicht sagte damals, er fühle sich „kalt erwischt“, legte Widerspruch ein – er sei gar kein Verfassungsfeind. Außerdem habe er zu wenig Zeit gehabt, um auf die Anschuldigungen zu reagieren. Die nächsthöhere Instanz, der NRW-Landeswahlausschuss, bestätigte den Ausschluss. Die Wahl fand ohne Beisicht als OB-Kandidat statt.

Leverkusen: Aufbruch durfte zur Stadtratswahl antreten

Zur Stadtratswahl durfte Beisicht mit dem von ihm geleiteten Verein „Leverkusener Aufbruch“ antreten. Ein normales Ratsmitglied hätte Beisicht werden können, nur bekam der Aufbruch zu wenige Stimmen.

Beisicht will mit seinen Einsprüchen erreichen, dass alle Wahlen wiederholt werden, auch die zu den Bezirksvertretungen. Die Stadtverwaltung hat die Einsprüche geprüft und empfiehlt, dass die Mitglieder eines Wahlprüfungsausschusses am 15. Januar die Wahl, entgegen der Einsprüche, noch einmal für gültig erklären. Einziges Thema der Sitzung sind Beisichts Einsprüche.

In der Begründung stellt die Verwaltung klar, dass entgegen den Darstellungen Beisichts das Dossier des Verfassungsschutzes NRW einen ausführlichen Überblick über die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Bewerbers gebe. Neben der (ehemaligen) Mitgliedschaft in einer Reihe von rechtsextremistischen Beobachtungsobjekten, wie Pro NRW oder Aufbruch Leverkusen, habe er wiederholt islam- und fremdenfeindliche Äußerungen von sich gegeben und Kontakte zu rechtsextremistischen Gruppierungen und Personen unterhalten.

Beisicht wollte Gutachten zur Verfügung stellen

Dass Beisicht bei zwei früheren Wahlen problemlos als OB-Kandidat antreten durfte, sei nicht relevant, denn wegen der eklatanten Steigerung von Straftaten durch Verfassungsfeinde von rechts und links in letzter Zeit müsse ein neuer Umgang mit verfassungsfeindlichen Kandidaten in den Blick genommen werden.

Dass der Kandidat zu wenig Zeit bekommen habe, zu den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zu reagieren, treffe nicht zu: Erst aus dem Dossier habe die Verwaltung das Ergebnis erfahren, es sei in der Verwaltung am 8. Juli eingegangen, am 9. Juli habe man es an Beisicht weitergeleitet.

Dass der „Aufbruch Leverkusen“ bei den Wahlen zum Stadtrat wenige Stimmen bekommen hat, wird vielfach damit erklärt, dass die Konkurrenzpartei AfD inzwischen auch rechte Wähler mit extremen Ansichten anspricht, die früher den Aufbruch gewählt haben.

Auf Anfrage teilte Beisicht mit: „Sollten meine Eingaben abgelehnt werden, werden selbstverständlich die zuständigen Verwaltungsgerichte bemüht werden.“

Beisicht hatte kurz nach seiner Nichtzulassung in Aussicht gestellt, das Dossier über ihn dem „Leverkusener Anzeiger“ zuzusenden, weil er es für fehlerhaft hält, bis heute liegt es uns aber nicht vor. Unabhängig lässt es sich deshalb nicht prüfen.