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Private FlohmärkteDebatte um Trödel am Sonntag in Leverkusen

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Bürriger Stadtteil-Trödel: Annette Leißner und ihr Sohn Marco haben eine bunte Spielzeugwelt im Angebot

Seit April 2023 gibt es den Bürriger Stadtteil-Trödel: Annette Leißner und ihr Sohn Marco waren bei der Premiere dabei. Inzwischen habe viele den Wunsch, den Markt auf Sonntag zu verlegen.

Die Stadt Leverkusen legt die sonntägliche Ruhe streng aus. Köln macht es anders, hat der Bürriger Benjamin Roth erfahren.

Seit 2023 gibt es den Trödel in Bürrig. Der Markt hat sich zu einer sehr erfolgreichen Aktion entwickelt, bei der sehr viele mitmachen im Dorf. Aber nichts ist so gut, als dass man es nicht noch verbessern könnte. Also sah sich Benjamin Roth, der zu den Organisatoren der Veranstaltung gehört, zu einer Umfrage veranlasst: Er wollte wissen, ob der Samstagstermin passt. Oder ob Sonntag nicht besser wäre für den Garagentrödel.

Die Bürriger vernetzen sich bei Facebook und bei Instagram. Dort fragte Roth nach, und das Ergebnis war eindeutig: In der Facebook-Gruppe sprachen sich 97 Prozent der 41 Teilnehmenden für den Sonntag aus. Auf Instagram war es nicht ganz so deutlich. 67 Personen machten mit, 81 Prozent waren für den Sonntag, 19 Prozent für den Samstag.

Märkte grundsätzlich nur wochentags

Für Roth war das ein Auftrag, bei der Stadtverwaltung nachzufragen, ob denn ein privater Trödel mit der Sonntagsruhe zu vereinbaren ist. Ist er nicht, da gibt es bisher eine klare Meinung im Leverkusener Rathaus. Grundsätzlich gelte, dass private Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen verboten sind. Das ergebe sich aus dem nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetz: Danach sind an Sonn- und Feiertagen „alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören“.

Ausgenommen seien Veranstaltungen, die nach der Gewerbeordnung festgesetzt werden und dadurch im Einzelfall besonders erlaubt sind. Dazu zählten gewerbliche Trödelmärkte, nicht aber privat organisierte. Die sind nach Auffassung der Leverkusener Stadtverwaltung an allen Werktagen von Montag bis Samstag zulässig „und benötigen auch keine Genehmigung“, heißt es im Kommunalportal. Auch die Rechtsprechung siedle die Sonn- und Feiertagsruhe „sehr hoch an“. Ein weiteres Argument für das Verbot von Hof-, Garten- oder Garagentrödel. 

In Köln wurde der Fall gerade geprüft

Roth hätte das auf sich beruhen lassen, würde die Sache nicht anderswo anders gesehen. In der Nachbarstadt Köln zum Beispiel. Dort hat sich die Stadtverwaltung erst Ende August mit dem Thema beschäftigt. Aus gegebenem Anlass, denn die Hofflohmärkte sind dort inzwischen dermaßen beliebt, dass eine Münchner Internet-Plattform für deren Organisation genutzt wird.  

In einer Mitteilung berichtet die Kölner Stadtverwaltung von einer juristischen Prüfung privater Hofflohmärkte. Das Ergebnis: Sie verstoßen „nicht gegen das NRW-Feiertagsrecht“, dürfen also sonntags veranstaltet werden. Aus Kölner Sicht stehe zwar der Zweck im Vordergrund, mit gebrauchten Waren zu handeln. Aber die privaten Flohmärkte legten auch „einen starken Fokus auf das nachbarschaftliche Miteinander“. Es gehe also nicht um eine „durch Arbeit erfolgende Gewinnerzielungsabsicht. Neben den Verkaufsständen bilden sich im Rahmen der Hofflohmärkte immer wieder Nachbarschaftstreffen, die diesen kommunikativen Charakter unterstreichen und den wesentlichen Kern der Veranstaltung bilden“, ist die Argumentation im Kölner Rathaus. „Somit fallen die Hofflohmärkte weder unter das Arbeitsverbot des Paragraf 3 Feiertagsgesetz NW noch unter die gewerblichen Festsetzungserfordernisse des Paragrafen 68 der Gewerbeordnung.“

Das ist Wasser auf die Mühlen von Benjamin Roth. Er sieht im Bürriger Trödel am Sonntag eine prima Gelegenheit, „das gesellschaftliche Miteinander zu stärken und das Stadtbild positiv zu prägen“. So ein Hofflohmarkt verursache zudem „keinerlei Kosten für die Stadtverwaltung und kann dennoch einen erheblichen Mehrwert für die Nachbarschaft und das soziale Klima schaffen“, formuliert er in einem Schreiben ans Rathaus.

Im Ordnungsamt hat man sich die Sache noch einmal angeschaut – „und an den Fachbereich Recht zur Prüfung weitergeleitet“, hieß es am Mittwoch. Denkbar also, dass der Bürriger Trödel das nächste Mal doch auf einen Sonntag fällt.