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Urteil des AmtsgerichtsEin Jahr Haft auf Bewährung für 26-Jährigen aus der Leverkusener Großfamilie

Bei der Urteilsbegründung blieb das Mitglied der stadtbekannten ruhig, bei den Plädoyers hatte er sich noch respektlos gegenüber der Staatsanwältin verhalten.

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Das Amtsgericht Leverkusen Bild: Ralf Krieger

Das Amtsgericht Leverkusen

Luigi G., ein Mitglied der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie, kommt vor dem Leverkusener Amtsgericht knapp mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon. Luigi G. (Name geändert) ist aber auch erst 26 Jahre alt.

Er muss zusätzlich selbstständig die zuverlässige Zahlung von 1000 Euro an die Staatskasse hinbekommen, ohne Erinnerung oder Mahnung durch das Gericht, ansonsten gelte das womöglich als Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. „Also, ich laufe Ihnen da nicht hinterher“, sagte die Richterin. Zwei Jahre muss der noch junge Mann straffrei leben, sonst droht ihm Gefängnis. „Sie sind nun erstmals mit einer Freiheitsstrafe bedroht“, sagt die Richterin, „Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, sich hier zu bewähren. Ich muss aber sagen, dass das jüngste Verhalten, hier in der Verhandlung mich ein bisschen zweifeln lässt, ob sie den Ernst der Lage erkennen, aber ich möchte ihm dennoch diese Chance geben.“

Respektloses Verhalten

Die Richterin spielt darauf an, dass Luigi G. während der dreitägigen Verhandlung respektloses Verhalten ihr gegenüber und der Staatsanwältin an den Tag gelegt hatte: Die Staatsanwältin etwa hatte er während des Plädoyers mehrfach unterbrochen. Sein selbstschädigendes Fehlverhalten hielt sogar noch an, nachdem er vom Strafverteidiger Frank Bayer vor allen Prozessbeteiligten und Beobachtern deutlich zusammengefaltet worden war.

Wegen dreier grundverschiedener Anklagen stand Luigi G. vor Gericht: Erstens wegen einer sexuellen Belästigung im Café Extrablatt zu später Stunde, bei der der angetrunkene 26-Jährige die Kellnerin erst zu einem Kuss hatte nötigen wollen und dann böse beleidigt hatte.

Als Zweites stand eine gefährliche Körperverletzung gegen einen Nachbarn in der Anklage: Den Nachbarn hatte er an der Lippe verletzt, als er ihn mit einem schweren Kerzenständer ins Gesicht geschlagen hatte. Die gefährliche Körperverletzung macht den Hauptteil an der verhängten Strafdauer aus. Der Nachbar wohnte im Mietshaus in Küppersteg über der Familie des Angeklagten und es ging um eine Ruhestörung. Der Mann hat inzwischen Konsequenzen gezogen: Er habe sich eine neue Wohnung gesucht, auch wegen des Angeklagten und dessen Familie, hatte er in der Verhandlung gesagt.

Drittens war Luigi G. wegen mehrfachen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Die Fälle hatten sich an einem Tag am Konrad-Adenauer-Platz zugetragen. Der Zugriff in Manfort ist fast durchgehend auf Video dokumentiert. Kaum zu zählen waren die Beleidigungen gegen Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes und gegen Polizisten, die der angetrunkene und höchst aggressive Luigi G. während der Festnahme von sich gegeben hatte. Die Richterin musste sie in ihrer Urteilsbegründung mehrfach wiederholen: „Ich ficke Dich“ war noch eines der vergleichsweise harmlosen Zitate. An dem Tag verbrachte das junge, aber erwachsene Großfamilienmitglied eine Nacht in einer Zelle im Keller im Polizeipräsidium Köln.

Offenbar hatte jemand dem Angeklagten vor der Urteilsverkündung die Ansage gemacht, dass er unbedingt ruhig bleiben müsse, während die Richterin spricht, denn der Angeklagte hört nur zu und sagt nichts.