Nach KritikElternbeiträge für Kinderbetreuung in Leverkusen werden überarbeitet

Lesezeit 2 Minuten
Spielplatz Leverkusen

Die Elternbeiträge zur Kinderbetreuung sollen überarbeitet werden.

Leverkusen – An der Berechnung der Elternbeiträge für Kindertagespflege, Kita und Offenen Ganztag muss sich etwas ändern, darüber war sich der Stadtrat einig. Zwei Bürgeranträge, die die aktuelle Satzung kritisierten, waren bereits in den Fachausschüssen diskutiert worden. Die einhellige Meinung: Die Kritik ist gerechtfertigt, vor allem, weil die Staffelung der Elternbeiträge aktuell bei einem Bruttojahresgehalt von 78.000 Euro endet. Ein Arbeitskreis aus Politikern, Sozial- und Elternvertretern solle eine neue Gebührenordnung erarbeiten, hatte der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Linke fordert höhere Einkommensgruppen

„Es ist überfällig, diese Satzung zu überarbeiten“, bekräftigte Lena-Marie Pütz (SPD): „Gutverdienende haben auch mehr zu zahlen.“ Genau das hätte Keneth Dietrich (Linke) gerne im Beschluss festgehalten gehabt. „Ich möchte, dass wir da reinschreiben, dass mehr Kategorien am oberen Einkommenssegment eingeführt werden.“ Gegen eine solche Festlegung allerdings gab es Widerstand. „Genau darüber wollen wir ja im Arbeitskreis sprechen“, sagte Christoph Kühl (Grüne). „Und dann kann über das Ergebnis politisch entschieden werden. Aber bitte jetzt nicht vorab etwas vorgeben.“ 

Das könnte Sie auch interessieren:

Aktuell ist es so, dass Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 19.500 Euro keine Beträge für die Kinderbetreuung zahlen. Danach folgen weitere zwölf Stufen, die höchste Stufe liegt bei einem Bruttoeinkommen von über 78.000 Euro. Wer in diesem Bereich verdient, zahlt den Höchstsatz, das sind für ein Kind unter zwei Jahren bei einem Vollzeitplatz von 45 Stunden 627 Euro im Monat.

Geschwisterkinder sind kostenfrei

Hinzu kommt Essensgeld, das bei städtischen Kitas bei 56 Euro im Monat liegt, in Tagespflege und Ganztag aber variieren kann. In der gleichen Gehaltsstufe kostet ein Ü3-Kind noch 326 Euro. In Gehaltsklasse 6 (Einkommen bis 47.000 Euro) wären es im Vergleich dazu 108 Euro. Sind noch Geschwisterkinder in einer der Betreuungsformen, muss die Familie nur für ein Kind zahlen. Außerdem sind die letzten beiden Kita-Jahre vom Land gebührenfrei gesetzt. Ist ein Kind im beitragsfreien Jahr, ist die Familie von allen Beiträgen befreit.

Dass nun ein Arbeitskreis in Zeiten von steigenden Preisen für eine gerechtere Verteilung der Elternbeiträge sorgen soll, fand – bei einer Enthaltung – einstimmige Zustimmung im Stadtrat. 

KStA abonnieren