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Plakat-PosseBürgerliste gegen das Leverkusener Ordnungsamt – und das Ende ist offen

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Die Bürgerliste hat sich schon gute Standorte gesichert, wie hier vor einem Suerpmarkt in Wiesdorf.

Die Bürgerliste hat sich schon gute Standorte gesichert, wie hier vor einem Suerpmarkt in Wiesdorf.

Schon seit Tagen hängen die gelben Plakate der Bürgerliste. Jetzt scheint sich der Plakate-Streit zuzuspitzen.

Der magische Zeitpunkt ist der 1. August, Punkt 0 Uhr. Dann nämlich endet die Genehmigung fürs vorzeitige Aufhängen ihrer Plakate, die die Bürgerliste ganz normal bei der Stadtverwaltung beantragt hatte. Spätestens Donnerstag um Mitternacht müssen die Plakate der Bürgerliste also eigentlich wieder abgehängt worden sein. Das Ordnungsamt will es so. Allerdings ist man sich bei der Wählervereinigung nicht sicher, ob man den Kraftakt schaffen kann – und ob man das überhaupt will.

Denn 15 Stunden später, also am 1. August, um 15 Uhr, dürfen Parteien und Wählervereinigungen mit der Plakatierung für den Wahlkampf beginnen. Das heißt, die Bürgerliste müsste die gelben Plakate abhängen, für 15 Stunden einlagern, um sie dann erneut aufzuhängen. Der Vorsitzende Horst Müller sagt: „Stand jetzt lassen wir die Plakate hängen.“ Der stellvertretende Vereinsvorsitzende Peter Viertel sagt, man wolle nur Plakate abnehmen, deren Standorte nicht den Regeln der Wahlplakatierung entsprächen. Zum Beispiel müssen Abstände eingehalten werden, nur jede vierte Laterne darf in Beschlag genommen werden.

Leverkusen: Der Ausgang ist offen

Was am Morgen des 1. August geschieht, also, ob die Stadt ein Bußgeld verhängt, ob das Amt die Plakate am Vormittag selbst abnehmen lässt, wer im Falle dafür zahlt, oder ob das zuständige Ordnungsamt die Sache auf sich beruhen lässt, all das ist noch vollkommen offen. Die Bußgelder können weh tun: Für zu frühes Plakatieren können je Plakat ab 50 Euro fällig werden, abhängig vom Zeitraum. In der städtischen Plakatierungs-Vorschrift heißt es: Zu früh erfolgte Wahlplakatierungen werden insbesondere aus Gründen der Gleichbehandlung durch das Ordnungsamt kostenpflichtig entfernt und Bußgeldverfahren eingeleitet. Ab 8 Uhr morgens am 1. August sollen die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes ein Auge darauf haben, so die Ansage aus dem Ordnungsamt. „Wir empfinden das als Willkür“, sagt Horst Müller.

Dass man bei der Bürgerliste wenig Antrieb zu der ganzen Aktion verspürt, ist klar: Durch die frühzeitige Plakatierung konnte sich der gelbe Verein die besten Laternen und Plätze sichern, denn an jeder Laterne darf immer nur ein Plakat hängen. Die Plakatierung am 1. August läuft nach dem sogenannten Windhund-Prinzip ab. Das bedeutet, wer eine gute Laterne belegt, dem gehört der Standort bis zur Wahl am 14. September. Im Ordnungsamt bewertet man das als Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Parteien, eine Ungleichbehandlung, deshalb will man das nicht zulassen. Die Bürgerliste soll etwa 200 Plakate aufgehängt haben.

Die Bürgerliste hatte mit einem einfachen Antrag bei der Stadt eine Genehmigung fürs Plakatieren erreicht. Ob die Mitarbeiterin in der Verwaltung einfach nur keine Lunte gerochen hatte und irrtümlich eine zu frühe Wahlplakatierung genehmigte, als der Bürgerlisten-Antrag einging, oder ob sie strikt nach der üblichen Genehmigungspraxis gehandelt hat, also vollkommen nach Vorschrift, lässt sich kaum noch nachprüfen.

Die Stadtverwaltung bewertete den Vorgang als Irrtum, zog die erteilte Genehmigung wieder zurück und ließ Plakate wieder abnehmen, mit eigenen Angestellten. Das ging bekanntlich schief, denn die Bürgerliste erreichte vorm Verwaltungsgericht, dass die Stadt die Plakate wieder aufhängen musste. 

Sicher ist nur eins: Spätestens am 6. Oktober müssen alle Plakate wieder abgenommen sein.