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Prozess um Bluttat im TagestreffLeverkusener verletzt Mann mit Wasserglas lebensgefährlich

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Der Tagestreff der Caritas in der Schulstraße liegt in der Nähe der Grundschule an der Dönhoffstraße.

Der Tagestreff der Caritas in der Schulstraße liegt in der Nähe der Grundschule an der Dönhoffstraße. 

Ein Leverkusener hat im Caritas-Tagestreff einen Wohnungslosen lebensgefährlich verletzt, die Schuldfrage ist weiterhin nicht geklärt.

Einfach ist es nicht, die Wahrheit über die Attacke im Keller des Tagestreffs an der Schulstraße herauszuarbeiten. Dort hatte einer der Klienten einem anderen mit einem Wasserglas eine potenziell tödliche Verletzung an der Halsvene beigebracht. Nur, weil sofort Ersthelfer und schnell ein Notarzt zur Stelle waren, wurde das Leben des angegriffenen Manns gerettet.

Landgericht Köln.

Landgericht Köln.

Dass wahrscheinlich eine ernsthafte psychische Erkrankung des Angreifers eine Rolle gespielt hat, wird in der Verhandlung am Kölner Landgericht immer deutlicher. „Wir haben so gut wie täglich in der Schulstraße zu tun“, sagt ein Polizeibeamter von der Wiesdorfer Wache, der auch am 4. August 2023, dem Tag des gefährlichen Angriffs mit dem Wasserglas, in den Tagestreff gerufen wurde.

Nachdem er dem Opfer die heftig blutende Wunde am Hals beigebracht hatte, legte der korpulente Angreifer noch eine kurze Flucht bis zu einem nahen Parkplatz hin, bis ihn die Polizisten eingeholt hatten. Unter Androhung eines Elektroschockers habe sich der Angreifer widerstandslos festnehmen lassen und legte sich, wie gefordert, auf den Bauch auf den Asphalt, erinnert sich der Polizist.

Es gibt mehrere Versionen zum Tathergang

Wie es zuvor im Keller an der Schulstraße zu der Bluttat gekommen war, dazu kursieren mehrere Versionen, die Wahrheitsfindung wird noch erschwert, weil der geschädigte Mann für die Behörden nicht auffindbar ist. Im Gerichtssaal wundert sich niemand, Wohnungslose sind manchmal nicht ortsgebunden. Eine Zeugenaussage vor Gericht würde wohl helfen, aber es gibt nur die Abschrift der Aussage, die er nach der Tat bei der Polizei gemacht hatte.

Darin hatte er angegeben, dass er am Tattag im engen Keller des Tagestreffs auf den Angeklagten getroffen sei. Im Keller befinden sich Toiletten, Duschen und Waschmaschinen. Unvermittelt habe ihm der Angeklagte ins Ohr gepustet, worauf hin er selbst böse geguckt, aber insgesamt ruhig geblieben sei. Daraufhin habe ihm der Angeklagte das Wasserglas, das er in der Hand hielt, mit solcher Kraft gegen den Hals geschlagen, dass er sich selbst Schnitte an der Hand zuzog. Gesehen hat das niemand, Zeugen berichten im Gerichtssaal aber auch von einer „verbalen Auseinandersetzung“, wobei unklar bleibt, ob die sich vor oder nach der Tat entwickelt hat.

Möglicherweise wird den Angeklagten seine paranoide Persönlichkeitsspaltung vor dem Gefängnis retten. Die Krankheit plagt ihn seit Jahren und wurde mit einem Depotmedikament behandelt. Allerdings zog sich der Angeklagte trotz psychischer Krankheit weiterhin unterschiedliche Drogen rein. Am Tattag waren bei ihm Amphetamine („Speed“) und Methamphetamin („Chrystal Meth“) im Blut nachweisbar. Die psychische Krankheit könnte ihre Ursachen in der Kindheit, aber sicher auch im dauerhaften und jahrelangen vielfältigen Drogenmissbrauch haben.

In Ossendorf hat der Angeklagte nur ein paar Monate nach der Tat gesessen, Anfang Februar 2024 hat man ihn in eine geschlossene psychiatrische Abteilung nach Essen verlegt. Ein Arzt von dort berichtet, dass der Angeklagte sich gut in die Gemeinschaft in der Klinik einfüge, seine Medikamente freiwillig einnehme, aber für keine anderen Therapieformen zu gewinnen sei. Der Arzt erzählt im Gerichtssaal, ihm habe der Angeklagte erzählt, dass ihn sein späteres mutmaßliches Opfer vor der Tat mit einem Gürtel bedroht habe.