Cannabis-GesetzOrdnungsdienst soll Einhaltung der Verbotszonen in Leverkusen kontrollieren

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Ein Mann raucht einen Joint mit Marihuana.

Ein Mann raucht einen Joint mit Marihuana.

Ab 1. April ist das Kiffen grundsätzlich erlaubt, es gibt aber Verbotszonen.

Die Stadtverwaltung Leverkusen weist auf Verbotszonen hin, die für den Konsum von Cannabis ab dem 1. April auch in Leverkusen gelten. Vergangene Woche war das Cannabis-Gesetz, das eine Teillegalisierung vorsieht, auch durch den Bundesrat gegangen. Zuvor hatte es eine monatelange Debatte darum gegeben. Bundesgesundheitsminister und Leverkusener Abgeordneter Karl Lauterbach erhofft sich davon einen Neuanfang in der Drogenpolitik, besonders von der Union, auch in Leverkusen, kam Widerspruch.

Trotz teilweiser Legalisierung ist das Kiffen in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten, ebenso in Schulen und deren Sichtweite sowie auf Kinderspielplätze (und in deren Sichtweite), in Kinder- und Jugendeinrichtungen (und in deren Sichtweite), in öffentlich zugänglichen Sportstätten (und in deren Sichtweite) sowie grundsätzlich in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Leverkusen: Stadt warten weiterhin auf Vorgaben

Eine der beschriebenen Einrichtungen ist nicht mehr in Sichtweite, wenn sich der Eingangsbereich mehr als 100 Meter weit weg befindet, teilt die Verwaltung mit. Es habe, was die Auswirkungen für Leverkusen angeht, bereits mehrere Gesprächsrunden gegeben. Allerdings fehlten noch immer entscheidende Bestimmungen, zum Beispiel eine Zuständigkeits- und Ausführungsverordnung durch das Land.

Die Stadt befinde sich im Austausch mit der Polizei Köln, um abzustimmen, wie man demnächst verfahren will. Die bisher bekannten Verbotszonen soll der Kommunale Ordnungsdienst kontrollieren. Noch nicht klar sei die Zuständigkeiten bei den Anbauvereinigungen. In diesen sogenannten Vereinigungen können Erwachsene privat Cannabis anbauen, allerdings dürfen sie das Cannabis nicht verkaufen. Die entsprechenden Bestimmungen treten allerdings erst zum 1. Juli 2024 in Kraft.

Die Verwaltung kommentiert: „Die nun beschlossene Teil-Legalisierung von Cannabis erfordert mit Blick auf einen funktionierenden Jugendschutz eine deutlich verstärkte Präventionsarbeit insgesamt, sowohl für Cannabis, als auch für andere legale Suchtmittel wie Nikotin oder Alkohol.“ Die Stadt unterstütze deshalb die Forderung des Städtetags nach Mitfinanzierung der Drogen- und Suchthilfe auf kommunaler Ebene durch Bund und Land.

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