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Leverkusener Plakat-DurcheinanderJetzt beschwert sich die Bürgerliste

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Bürgerliste darf wegen eines Verwaltungsfehlers schon Plakate aufhängen. Bild: Ralf Krieger

Alleine die Bürgerliste darf wegen eines Verwaltungsfehlers schon vor dem 1. August Plakate aufhängen.

Jetzt beschwert sich die Bürgerliste darüber, dass die Stadtverwaltung die Plakate falsch wieder aufgehängt hat.

Nachdem die Stadtverwaltung vom Verwaltungsgericht verdonnert worden war, irrtümlich abgehängte Plakate der Bürgerliste wieder aufzuhängen, beschwert sich jetzt der Verein. Die Wahlplakate seien nicht gemäß der bestehenden Richtlinien aufgehängt worden. Die Stadt habe beim Aufhängen nicht auf die Verkehrssicherheit geachtet und die „optische Ordnung“ sei beeinträchtigt, besonders in Bergisch Neukirchen. Die Stadt soll jetzt den Zustand umgehend korrigieren und die Plakate ordnungsgemäß aufhängen, schreibt die Bürgerliste.

Eigentlich dürfen Plakate erst ab dem 1. August aufgehängt werden. Wegen eines Fehlers bei der Stadtverwaltung darf die Bürgerliste aber schon jetzt im öffentlichen Raum plakatieren. (rar)