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Leverkusen plant GrünsatzungAlle Bauvorhaben sollen strengen Vorgaben unterliegen

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So etwas soll in Leverkusen künftig nicht mehr möglich sein. 

Leverkusen – „Mit der neuen Grünsatzung reagiert die Stadt darauf, dass immer neue Flächen im Stadtgebiet bebaut und damit versiegelt werden. Dazu gehören vor allem Parkplätze oder auch Lagerplätze von Gewerbebetrieben, die in früheren Jahren ohne Bäume oder auch Sträucher errichtet werden konnten. Die Flächen heizen sich an heißen Tagen sehr auf, Schatten ist nirgendwo zu entdecken, sie wirken lieblos und abschreckend. Bäume und Sträucher sorgen dagegen für Abkühlung, die der zugebauten Stadt gut tun würden, und sie verschönern das bebaute Umfeld.

Die neue Satzung regelt für die Zukunft, dass auf Parkplätzen und Lagerflächen grundsätzlich auch Bäume und Sträucher angepflanzt und von welcher Größe an Flachdächer begrünt werden müssen. Die Regeln gelten für alle privaten und öffentlichen Bauvorhaben.“

Nach Aachener Vorbild

So handhabt es die Stadt Aachen, deren Rat eine entsprechende Grün- und Gestaltungssatzung bereits vor fünf Jahren beschlossen hat. Dem Beispiel will nun auch Leverkusen folgen und eine entsprechende Satzung für künftige Bauvorhaben erarbeiten lassen. Der Arbeitsauftrag dafür wurde der Stadtverwaltung im Stadtplanungsausschuss einstimmig erteilt. Allein der Wortführer der Klimaliste enthielt sich der Stimme, weil diese Satzung nicht rückwirkend in bestehende Strukturen eingreife und etwa die Beseitigung vorhandener Schottergärten bewirken könne und weil es dann immer noch keine Baumschutzsatzung gäbe.

In Leverkusen sollen mit der neuen Grünsatzung immerhin naturnahe Freiflächen gesichert, mehr Regenwasser versickert und überhaupt das Konzept einer „Schwammstadt“ verfolgt werden. Gestaltungssatzungen werden für Gärten und Stellplatzflächen erlassen, Dach- und Fassadenbegrünungen vorgeschrieben – und dies für sämtliche Bauvorhaben. Zuwiderhandlungen sollen mit Geldstrafen belegt werden.

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Die Satzung soll, sobald sie von den Fachämtern formuliert worden ist, noch einmal dem Rat und seinen Gremien vorgelegt werden.