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Bis 1000 Euro GeldbußeStadt Leverkusen will jetzt doch ein Badeverbot im Rhein

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Das könnte demnächst schon ein saftiges Bußgeld kosten: Stehen im mehr als knöcheltiefen Rheinwasser. Bild: Ralf Krieger

Das könnte demnächst schon ein saftiges Bußgeld kosten: Stehen im mehr als knöcheltiefen Rheinwasser. Bild: Ralf Krieger

Die Stadt Leverkusen ändert ihre Linie und will jetzt doch ein Badeverbot mit empfindlicher Strafandrohung erlassen.

Köln und Düsseldorf haben es vorgemacht, jetzt zieht Leverkusen nach: Die Stadtverwaltung schlägt dem Leverkusener Rat vor, ein Badeverbot im Rhein nach dem Vorbild der beiden Nachbarstädte zu erlassen. Rheinschwimmern droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.

Ein entsprechender Antrag soll erstmals in der Sitzung der Bezirksvertretung I für Wiesdorf, Rheindorf und Hitdorf beschlossen werde, wenn es nach Feuerwehr und Verwaltung geht. Eine fertige Verordnung liegt dem Antrag bei, sie soll noch in diesem Herbst in Kraft treten und damit ab dem Sommer 2026 wirken.

Zwischen Anfang 2023 bis zum 18. August 2025 sei die Feuerwehr Leverkusen 19 Mal zu Einsätzen mit dem Einsatzstichwort „Person im Rhein“ ausgerückt, heißt es. Nicht in allen Fällen habe man dann aber eine Person im Wasser gefunden. In acht Fällen holte die Feuerwehr Schwimmer aus dem Rhein.

Knietief soll schon verboten sein

Fortan ist es verboten, sich auch nur knietief ins Rheinwasser zu stellen. In der Verordnung heißt es: „Als Baden im Sinne dieser Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheines zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser.“ Damit will sich Leverkusen am Rhein die gleichen strengen Regeln geben, die auch schon in Köln und Düsseldorf gelten.

Bisher darf man am etwa 5500 Meter langen Leverkusener Ufer baden und schwimmen. Die Leverkusener Verwaltung macht mit dem neuen Badeverbot jetzt eine Kehrtwende, denn noch im August hatte eine Sprecherin auf eine Anfrage des Leverkusener Anzeiger geantwortet: „Das Leverkusener Rheinufer bietet sich nicht so sehr zum Baden an, da es hier keine großen Strandabschnitte wie in Köln oder Düsseldorf gibt, deshalb hat in den vergangenen Jahren am Leverkusener Rheinufer kein Badebetrieb analog zu Köln oder Düsseldorf stattgefunden und daher wird hier zurzeit auch keine Notwendigkeit gesehen, ein generelles Badeverbot einzurichten.“

Feuerwehr hält Ausschau nach einer Person, die möglicherweise im Rhein ertrunken sein könnte.. Bild: Ralf Krieger

Am 15. August 2025 suchte die Leverkusener Feuerwehr mit großem Aufwand nach einer Person im Rhein – mal wieder.

Jetzt will man mit den Nachbarstädten gleichziehen. Die Stadtverwaltung begründet den Antrag unter anderem damit, dass das einheitliche Badeverbot aller am Rhein gelegenen Städte die Rechtsklarheit erhöhe. Zudem setze man so gegenüber der Bevölkerung ein deutliches Signal hinsichtlich der bestehenden Gefahren und ein Ausweichen von Badegästen auf das Gebiet der Stadt Leverkusen werde damit vermieden. Vermutlich, um Kinder vor dem Sog vorbeifahrender Schiffe zu schützen, die sich beim Abkühlen bis zu den Knien ins Wasser wagen, gilt das Verbot schon fürs Stehen in tiefer als knöcheltiefem Wasser.

Die Stadtverwaltung gibt in ihrer Begründung zum Antrag zu, dass die Feuerwehreinsätze wegen der Strömungsrichtung fast ausschließlich ausgelöst werden, wenn in Köln jemand baden geht und nicht zu seinem Handtuch zurückkehrt.

Feuerwehr hält Ausschau nach einer Person, die möglicherweise im Rhein ertrunken sein könnte.. Bild: Ralf Krieger

Suche nach einem Schwimmer im August 2025

Die Schwimmer werden bei einer Fließgeschwindigkeit von sechs oder sieben Kilometer in der Stunde relativ bald in Leverkusen erwartet, weshalb die Leverkusener Feuerwehr bei einer Meldung stets mit einem Großaufgebot nach Wiesdorf an die Wacht am Rhein ausrückt. Die Wasseroberfläche wird dann mit mehreren Booten, oft aus einem Polizeihubschrauber und mit Drohnen und von einem Ausguck aus dem Korb einer Drehleiter abgesucht. Der Aufwand für solche Einsätze ist hoch und vermutlich sehr teuer, aber davon steht in der Begründung für das Verbot nichts.