StalkingLeverkusener für Belästigung und Überfall auf Ex-Freundin verurteilt

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DPA Strafgesetzbuch

Symbolbild

Leverkusen – Es ist ein Netz aus Straftaten, persönlichen Differenzen und Vorfällen, welches das Amtsgericht in dem Prozess am Mittwoch entzerren muss: Ein Leverkusener ist angeklagt, in acht Fällen gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen zu haben. Außerdem soll er die Frau, von der er eigentlich Abstand halten soll, ausgeraubt haben.

Fünfeinhalb Stunden dauert die Verhandlung, sechs Zeugen werden vernommen. Am Ende wird der Mann zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf dreijährige Bewährung verurteilt. Aber Schuld gesteht er kaum ein, er sieht sich selbst in der Rolle des Opfers.

Der 34-jährige Angeklagte sitzt entspannt in seinem Stuhl. Er spricht größtenteils für sich selbst, stellt Nachfragen, wenn Zeugen widersprüchliche Details schildern. Auch bei der Geschädigten – seiner Ex-Freundin. Die Frau, von der er mindestens 20 Meter Abstand halten soll, sitzt ihm nun knapp zwei Meter gegenüber und ist seinen Fragen ausgesetzt. Nicht ein Mal richtet sie den Blick auf ihn.

Stress nach der Trennung

Bis zum Oktober 2016 waren sie ein Paar. Bis heute wohnen sie in getrennten Wohnungen im gleichen Haus. Nach der Trennung begannen Monate der Tortur, schildert die Geschädigte. Mehrere Zeuginnen bestätigen, dass der Ex-Freund sie „fast täglich drangsaliert hat“: Anrufe, die Suche nach Gesprächen, Klingeln an der Tür, Verfolgung im Auto.

Die Geschädigte hat ein Protokoll angefertigt – sie selbst bemängelt Belästigung in 500 Fällen, Verstöße gegen die einstweilige Verfügung. Vor Gericht bricht sie mehrfach in Tränen aus. Zur Anklage stehen acht Fälle, drei davon werden innerhalb des Verfahrens eingestellt.

Der Angeklagte wehrt sich gegen die Anschuldigungen. Seine Ex-Freundin benutze die Verfügung, um ihn zu ruinieren, er wolle nur reden. Doch der Richter weist darauf hin, dass „nur reden“ eben genau der falsche Weg sei, wenn eine einstweilige Verfügung besteht.

Waffenverstoß und Raub

Neben den Verstößen gegen die Verfügung stehen besonders zwei Straftaten im Fokus: Zum einen hat der Angeklagte eine Gasdruckpistole besessen und geführt. Betrunken habe er an der Wohnungstür einer Zeugin geklopft und gedroht, sich mit der Waffe – die für die Zeugin echt aussah – umzubringen.

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Der zweite Fall ist ein Raub: Auf einer Pferdeweide entriss der Angeklagte seiner Ex-Freundin gewaltsam das Handy, sie wurde leicht verletzt. In beiden Fällen kann das Gericht nicht alle Details klären, doch der Angeklagte wird schuldig gesprochen. Warum weder Angeklagter noch Geschädigte ihre Wohnung wechseln, fragt sich auch der Richter. Beide geben an, dass sie sich nicht beugen wollen – es würde sich wohl nach Niederlage anfühlen.

Die sozialen Probleme zwischen Täter und Opfer wird das Gericht nicht lösen können. Es beschränkt sich auf die juristischen: elf Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Der Ex-Freund darf drei Jahre lang nicht straffällig werden, sonst muss er ins Gefängnis. Das gilt auch für Verstöße gegen die einstweilige Verfügung. Die allerdings läuft im März aus.

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