Was Wohnen wo kostetNeuer Mietspiegel für Leverkusen veröffentlicht

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Wie hoch die Miete für Wohnungen in Leverkusen je nach Lage und Ausstattung liegt, darüber gibt der neue Mietspiegel einen Überblick.

Leverkusen – Für die Stadt Leverkusen liegt ein neuer Mietspiegel mit Stand 1. April 2021 vor. Er hat das bisherige Zahlenwerk vom April 2019 abgelöst. In der Neuauflage wurden die Werte der allgemeinen Preisentwicklung angepasst und die Erläuterungen zum Mietspiegel redaktionell überarbeitet.

Nach wie vor handelt es sich bei dem Mietspiegel um eine tabellarische Übersicht über die ortsüblichen Wohnungsmieten, die als Orientierungshilfe bei der Festsetzung der Miete und bei Auseinandersetzungen darüber zwischen Mietern und Vermietern dient. Die Tabelle des Mietspiegels differenziert nach Wohnfläche und Baualtersbereichen. Die Tabellenfelder enthalten neben dem Mittelwert für vergleichbare Objekte jeweils auch eine Unter- und eine Obergrenze.

Normalwohnung als Maßstab

Wie bisher geht der Mietspiegel von einer „Normalwohnung“ aus, deren Standard in den Erläuterungen zur Mietspiegel-Tabelle beschrieben ist. Für bestimmte Merkmale sind darüber hinaus Zu- und Abschläge angegeben, um die sowohl der jeweilige Tabellenwert als auch die Mietspanne gegebenenfalls zu korrigieren sind.

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Die Mittelwerte liegen – abhängig von der Baualtersklasse und der Größe der Wohnung – zwischen 5,64 Euro und 9,38 Euro, jeweils bezogen auf die Nettokaltmiete, also ohne Betriebskosten. Zur Einordnung der Wohnlage kann die entsprechende Karte auf der Internetseite der Stadt Leverkusen im Abschnitt „Planen und Bauen“ >> Mietspiegel-Wohnlagenkarte 2021 eingesehen werden.

Unterstützt durch die Stadt Leverkusen wurde der Mietspiegel 2021 gemeinschaftlich ausgearbeitet vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen und Umgebung und dem Mieterverein für Leverkusen und Umgebung; er ist von den übrigen Interessenverbänden – wie der Leverkusener Immobilienbörse und dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen – anerkannt.

Der Mietspiegel bildet somit die ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne des Paragrafen 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches ab. Er ist ab sofort gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro bei den Geschäftsstellen des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereins und des Mietervereins in Opladen, Kölner Straße 39 – 41, sowie der Stadtverwaltung – im Fachbereich Bürger und Integration, Friedrich-Ebert-Platz 1 in Wiesdorf und im Verwaltungsgebäude Miselohestraße in Opladen – zu erwerben. Auch eine Übersendung per E-Mail als pdf-Dokument oder per Post ist gegen Rechnung möglich. (red)

Der Mietspiegel kann per E-Mail bestellt werden unter: statistik@stadt.leverkusen.de

Die Karte zur Einordnung der Wohnlage steht im Internet unter:

https://www.leverkusen.de/rathaus-service/geoportal/index.php

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