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Amtsgericht LeverkusenZum Urteil gab es eine Fahrkarte nach Ossendorf

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Amtsgericht Leverkusen. Foto: Ralf Krieger

Der Vergewaltiger konnte das Amtsgericht Leverkusen als vorläufig freier Mann verlassen.

Ein Mann mit mehrfach problematischen Charakterzügen wurde wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau verurteilt.

Drei Jahre und vier Monate Haft muss ein Mann ins Gefängnis, weil er seine von ihm getrennt lebende Frau in Leverkusen vergewaltigt und geschlagen hat. Dabei habe er erhebliche Gewalt angewendet, sagte Richter Torsten Heymann in der Urteilsbegründung. Das Verbrechen geschah am 1. März 2022. Der Täter wohnt bei Frankfurt.

Von Ärzten dokumentiert sind Spuren eines Messers am Hals der Frau, die nach der Tat die Polizei rufen konnte, die den Mann noch in der Wohnung der Ehefrau festnehmen konnte. Ob er der Frau vor der Tat ein sedierendes Mittel zu trinken gegeben hat, ließ sich in ihrem Blut nicht nachweisen. Die Frau soll schon vor dieser Tat unter sexuellen Übergriffen durch den Ehemann gelitten haben. Die Wohnung habe er betreten können, weil eines der gemeinsamen Kinder dem Täter die Tür geöffnet hatte.

Über zehn Verhandlungstage lief der Prozess vor dem Schöffengericht am Leverkusener Amtsgericht. Allen Beteiligten war am Tag des Urteils anzumerken, dass sie froh waren, dass es endlich zum Urteil kam. Der Mann saß seit November 2025 für die Dauer der Verhandlung im Gefängnis in Köln-Ossendorf in sogenannter Prozesshaft.

Psychisch krank oder problematische Charakterzüge?

Dass das Verfahren über Monate lief, lag auch daran, dass nicht klar war, ob der Täter psychisch gesund ist, ob er also voll schuldfähig ist. Um das sicherzustellen, beobachtete ihn ein Gutachter über die gesamte Zeit. Ein Gespräch mit dem Psychiater hatte der Angeklagte abgelehnt.

Das Fazit des Gutachters: Der Täter ist schuldfähig, nicht psychisch krank. Beim Vortrag des Psychiaters bekam man eine Ahnung, dass mit ihm dennoch etwas nicht stimmt: Im Charakter des Täters mischen sich Narzissmus und eine besonders hartnäckige patriarchale Denkstruktur, die sich in herrisch-tyrannischem Verhalten und einer dem Wahn nahen extremen Eifersucht äußert, die aus Besitzdenken gegenüber der ehemaligen Ehefrau herzurühren scheint. 

Diese Eigenschaften sind bei dem in einem besonders konservativen jesidisch-kurdischen Kulturkreis aufgewachsenen und sozialisierten Mann offenbar so ausgeprägt, dass er laut Strafakten aus früheren Jahren gelegentlich für schizophren gehalten wurde. Der Gutachter kam zu einem anderen Schluss. Für eine Krankheit fand er keine validen Hinweise. „Er weiß immer, was vom Gesetz her verboten ist“, sagte er und machte dem Richter den Weg für eine Verurteilung frei. Die Vergewaltigung sei keine spontane Handlung gewesen, sagt der Gutachter.

Warum der Mann so ist, wie er ist, ist am letzten Verhandlungstag nicht erörtert worden; er wirkt über die gesamte Sitzung verstockt, unbewegt, unbeteiligt und frei von jeder emotionalen Regung, auch als das Urteil verkündet wurde. Der Gutachter bewertet das als aktives Zurückziehen in eine Innenwelt. Der Täter soll während des Prozesses kaum geredet haben. Mit seiner Pflichtverteidigerin hat er gar nicht gesprochen.

Nur einmal, nach dem Ende der Verhandlung konnte man so etwas wie ein Erstaunen in seinem Blick lesen: Er hatte schon die Klinke zu der Tür gedrückt, die aus dem Gerichtssaal zurück in den Zellentrakt führt, als ihm seine Kurdisch-Dolmetscherin mitteilte, dass er nun erstmal nicht mehr zurück ins Gefängnis müsse. Das hatte er offensichtlich bei der Urteilsbegründung nicht mitbekommen. In Haft muss er erst wieder, sobald das Urteil rechtskräftig wird – falls er dann noch im Land ist. Von einem Gerichtsdiener bekam er eine Fahrkarte nach Ossendorf, um sich im Gefängnis abzumelden.