Mues versus Stadt LeverkusenGericht erzwingt weitere Verhandlungen

Sie müssen wieder reden: Oberbürgermeister Uwe Richrath (links) und der nicht mehr gewollte Chef der Wohnungsgesellschaft, Wolfgang Mues.
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Leverkusen – Die Stadtverwaltung soll weiter mit Wolfgang Mues verhandeln. Das steht im Hinweisbeschluss, den die 10. Kammer für Handelsrecht am Freitag verkündet hat. Kerstin Jung-Walpert, Vorsitzende Richterin der Kammer, hat sich aber in einer Sache schon mal entschieden: Das vom gerade abberufenen WGL-Chef Wolfgang Mues und seinen Anwälten vorgebrachte Argument, die Kündigung sei unwirksam, weil ihre Grundlage das Lebensalter des Geschäftsführers sein soll, zieht aus ihrer Sicht nicht.
Nach einer detaillierten Durchsicht des Vertrags von Wolfgang Mues ist für die Kölner Richterin aber auch klar, dass man dem WGL-Geschäftsführer gar nicht hätte kündigen müssen. Sein Fünfjahresvertrag wäre auch so ganz normal ausgelaufen. Dennoch ergeht jetzt die Anordnung, dass über die Sache nochmals zwischen den streitenden Parteien verhandelt werden und ein Kompromiss gefunden werden muss.
Abberufung spielt keine Rolle
Dabei spiele auch keine Rolle, dass Mues am Montag seinen Schreibtisch geräumt hat, weil er vom Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft abberufen wurde. Auch, dass mit den beiden Prokuristen Stefan Altenbach und Dieter Roeloffs Interims-Nachfolger für den Geschäftsführer installiert sind, habe keinen Einfluss darauf, dass die Sache in der Schwebe bleibe, erläuterte die Richterin.
Sobald der Beschluss vom Freitag den Parteien zugestellt ist, läuft eine vierwöchige Frist, in der eine Einigung zu erzielen ist. Damit erzwingt das Gericht die Gespräche, die nach Aussage von Wolfgang Mues seit der ersten mündlichen Verhandlung am 10. Dezember nicht zustande kamen, obwohl Jung-Walpert das den Parteien dringend ans Herz gelegt hatte. Je nach Fortgang dieser Gespräche wird die Kammer für Handelsrecht auch entscheiden, wie es weitergeht. „Möglicherweise treten wir noch einmal in die Beweisaufnahme ein und verhandeln mündlich“, kündigte die Richterin an.
Rente erst in zweieinhalb Jahren
Ausgestanden sei die Sache jedenfalls nicht, trotz Abberufung des von einer Ratsmehrheit nicht mehr gewollten WGL-Chefs. Der ist nunmehr zweieinhalb Jahre vor Erreichen seines Rentenalters ohne Job. Das hatte Mues nicht hinnehmen wollen.
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Erst recht nicht mit Blick auf die Geschäftsführer anderer städtischer Gesellschaften wie Avea oder Klinikum, deren Chefs sogar über ihr Rentenalter hinaus an Bord bleiben, weil die Laufzeit ihrer Verträge nun mal so auskommt. Das hatte am Ende auch Wolfgang Mues gefordert und eine Klage angestrengt. Ein Maximum, durch das die Fronten verhärtet worden seien, so sehen es Kenner der Abläufe.



