Schutz für ErholungsgebieteRegeln für Leverkusener Seen werden erneuert – das gilt künftig

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Badende in Bikini auf der Liegewiese am Hitdorfer See anno 2007

Für Erholungssuchende an drei Leverkusener Seen - hier der Hitdorfer See - werden die rechtlichen Regeln überarbeitet.

Vor allem der Schutz der Natur soll mit einer Neufassung der Seenverordnung besser gewährleistet werden.

Stand-up-Paddling-Boards? Familienluftmatratzen? Badeinseln? Womit sich Erholungssuchende in heutiger Zeit im Sommer aufs Wasser begeben, war 2004 noch nicht abzusehen. Seinerzeit wurde die erste „Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Leverkusener Seen“ erlassen. Diese soll nun mit einem Beschluss des Stadtrates für den nächsten Sommer auf aktuellen Stand gebracht werden.

Die Verordnung ist begrenzt auf drei städtische Gewässer: den Hitdorfer See und den Stöckenbergsee im Osten von Hitdorf sowie den Großen Silbersee in Küppersteg. Die drei über den Kiesabbau künstlich entstandenen Seen dienen heute der Definition nach „der Erholung der Bevölkerung“, wie es in Paragraf 1 der städtischen Seenverordnung heißt. Und so etwas will seine Regeln haben.

Denn wenn auf dem ganzen See ungehindert gepaddelt werden kann, können auch geschützte Gebiete über das Wasser erreicht und gestört werden, zum Beispiel Vogelschutzgebiete mit Nistplätzen im Schilfgürtel. Auch können Doppelmatratzen bedrohlich für Fische und tauschende Wasservögel werden. Ihr Verbot wird nun in der überarbeiteten Form der Schutzverordnung von 2023 an gelten.

Was so alles verboten ist

Verboten wird außerdem: das Verweilen am betreffenden See zwischen 22 und 7 Uhr, ein Entlanggehen ist aber erlaubt; das Campen, Zelten oder Aufstellen von Wohnwagen; ruhestörender Lärm jeder Art; Störungen in Verbindung mit Alkohol- oder Drogenkonsum; die „Verrichtung von Notdurft“; das Abwerfen von Abfällen, Schutt oder Tierkadavern; das Füttern wildlebender Tiere, insbesondere Enten, Wasservögel und Fische; zu reiten; Modellboote, -flugzeuge oder -autos zu betreiben; mehr als 20 Personen zu versammeln; Fahrzeuge abseits ausgewiesener Stellflächen zu parken. Im Stöckenbergsee ist zudem das Baden und Schwimmen untersagt.

Allein in einem Fall wollen die städtischen Ordnungshüter künftig eine Regel lockern: Am Großen Silbersee soll entgegen dem generellen Grillverbot im Stadtgebiet künftig vom 1. April bis 30. September das Grillen gestattet werden – unter Einhaltung eines Abstandsgebotes zum letzten Punkt des Waldes und „bei Anwesenheit zumindest einer volljährigen Aufsichtsperson“. Das Ordnungsamt hofft, so die ausgewiesene Grillzone am Hitdorfer Rheinufer in Spitzenzeiten zu entlasten. Auch dürfen Hunde künftig an die drei Seen mitgenommen werden – sofern sie an der Leine geführt werden.

Aber es gilt natürlich auch: keine Regel ohne Kontrolle. Damit da kein Zweifel aufkommt: „Der Kommunale Ordnungsdienst bestreift an sonnigen Tagen verstärkt den Bereich des Großen Silbersees sowie den Strandabschnitt.“ 

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