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Opladener BusbahnhofElfmal mit Messer zugestochen - Drei Jahre Haft für 33-Jährigen

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Leverkusen – Als „schwierigen Fall“ bezeichnete Ulrike Grave-Herkenrath, die Vorsitzende der 4. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts, den Angeklagten gleich zu Beginn ihrer Urteilsbegründung. Sekunden zuvor hatte sie Lukas A. (alle Namen geändert) wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt – exakt das von der Staatsanwaltschaft am Dienstag geforderte Strafmaß.

Der schwierige Fall, so die Richterin, beziehe sich dabei nicht auf den Tathergang, den halte die Kammer für hinreichend zweifelsfrei erwiesen. Es sei vielmehr der 33-Jährige selbst, der diese Beschreibung heraufbeschwöre. Und das gelte sowohl für seine von vielen Problemen und Brüchen geprägte Biografie als auch für die Umstände, die dazu geführt hatten, dass der bis dahin völlig unbescholtene Lukas A. im vergangenen November am Opladener Busbahnhof mit einem Messer auf jemanden losgegangen war und lebensgefährlich verletzt hatte. Bei seinem Opfer handelte es sich um den Lebensgefährten einer Freundin des Angeklagten, mit der er eine Affäre begonnen hatte.

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Das Verhältnis, von dem der 33-Jährige sich mehr versprach, als die Frau offenbar halten wollte, war am Tattag aufgrund einer SMS aufgeflogen. Der gehörnte Lebensgefährte, Lukas A. körperlich weit überlegen, hatte sich daraufhin aufgemacht, seinen Nebenbuhler zur Rede zu stellen. Und obwohl der Angeklagte vor der drohenden Konfrontation gewarnt worden war, verließ er an jenem Samstagabend seine Wohnung und ging zum nahe gelegenen Busbahnhof – allerdings nicht, ohne vorher ein Messer eingesteckt zu haben. So kam es zum Zusammentreffen der beiden Kontrahenten, das laut Aussagen mehrerer Zeugen zunächst zu einem lautstarken Wortgefecht und dann einer gegenseitigen Schubserei führte. Als Lukas A. schließlich eine Ohrfeige kassierte, landete er auf dem Hosenboden, worauf sein Gegner abdrehte und davonging.

Diese Schmach sei der Auslöser gewesen, der den Angeklagten zum Messer greifen ließ. Seiner Behauptung, dass er mit Faustschlägen traktiert worden sei und sich in Todesangst lediglich verteidigt habe, schenkte die Kammer dagegen keinen Glauben. Vielmehr habe er sich aufgerappelt und das ahnungslose Opfer mit mindestens neun Stichen in Hals und Rücken von hinten angegriffen. Als versuchten Totschlag, wie ursprünglich angeklagt, werteten die Richter diese im Zustand hochgradiger Erregung begangene Tat aber ebenso wenig wie der Staatsanwalt dies in seinem Plädoyer getan hatte. Er möge seine Schuld eingestehen und aufhören, sich das Geschehen schönzureden gab die Vorsitzende dem Angeklagten schließlich noch mit auf den Weg. Denn nur so könne er sicherstellen, dass er in einer ähnlichen Situation künftig nicht noch einmal so dramatisch falsch handele.