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Dreifach vorbestraftOpladener geht mit Brechstange auf 27-Jährigen los - Bußgeld

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Amtsgericht Leverkusen Opladen Archiv1

Im Opladener Amtsgericht (Archivbild)

Leverkusen – Mit dem Brecheisen ist er auf drei Männer losgegangen: Als seine Ex-Freundin behauptet hat, sie sei von ihnen bedroht worden, macht der Opladener Tobias G. (alle Namen geändert) kurzen Prozess. Schäden am Türrahmen, eine aufgeplatzte Wunde bei einem einem der Männer und dazu noch ein Schlag in die Magengrube sind das Ergebnis des „Besuchs“ von Tobias G. Er musste sich nun vor dem Amtsgericht Opladen wegen seines Angriffs im Juli vergangenen Jahres rechtfertigen.

Was an jenem Tag genau passiert ist, daran konnte sich G.s Ex-Freundin Jacqueline S. (zwischendurch war sie wieder seine Freundin, aktuell ist der Beziehungsstatus noch nicht näher definiert) nicht erinnern: „Ich war total betrunken“, gestand die 34-Jährige aus Leichlingen. Immerhin konnten die restlichen Zeugen aus der Männertruppe (zwei der drei Beteiligten waren vor Gericht anwesend) etwas Licht ins Dunkeln bringen.

Demnach war das Grüppchen auf dem Weg in die Wohnung von Thomas K. gewesen, der später auch angegriffen wurde. Aan der Ecke wartete Jacqueline S. auf ihren damaligen Freund, den Angeklagten. Sie sprach die Männer an und ging mit ihnen mit, um die Zeit, bis ihr Freund wieder nach Hause kam, zu überbrücken. In der Wohnung von Thomas K. wurde Bier getrunken.

„Dann wurde die Stimmung immer komischer“, erzählt der 27-Jährige, der zurzeit arbeitslos ist. Den anderen „Jungs“ gegenüber sei Jacqueline S. „aggro“ gewesen, sei „immer frecher“ geworden, habe sie beleidigt und beschimpft. Dann soll sie nach Aussage von Thomas K. die Wohnung verlassen und dabei in den Flur gespuckt haben.

„Es ist nur haarscharf so ausgegangen, wie es ist“

Knapp eine Stunde später stand der Angeklagte vor der Tür. Er bestritt vor Gericht, ein Brecheisen benutzt zu haben, was ihm das Gericht aber nicht glaubte. Spuren am Türrahmen dienten als Beweis. Thomas K. hatte die Tür geöffnet, er bekam den Angriff ab, das Remigius-Krankenhaus Opladen diagnostizierte hinterher eine Gesichtsprellung.Aus der Sicht von K. ist die Lage klar: Jacqueline S. habe den Angeklagten nur „heiß gemacht und angestichelt“. Passiert sei eigentlich rein gar nichts. Fast schon hat er Verständnis für das Ausrasten von Tobias G.: Er könne das verstehen, jeder Freund würde wissen wollen, was passiert ist.

Das Amtsgericht sah es allerdings nicht als Kavaliersdelikt an. „Es ist nur haarscharf so ausgegangen, wie es ist“, betonte der Richter und ergänzte, er würde sich „nur mit Bauchschmerzen“ dem Antrag der Staatsanwaltschaft anschließen. Die hatte eine mögliche Freiheitsstrafe von drei Monaten gefordert, die allerdings auch als Geldstrafe ausgesetzt werden könne. Und so ging es auch aus: Tobias G. muss wegen gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall 90 Tagessätze à 50 Euro zahlen.Ihn belastet, dass er bereits dreimal vorbestraft ist, wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Hehlerei. Die letzte Verurteilung war gerade mal zwei Wochen vor dem nun verhandelten Vorfall. „Das war eine richtig beschissene Aktion“, redete der Richter dem 34-jährigen Angeklagten ins Gewissen – beim nächsten Mal könne er vielleicht nicht mit so viel Milde rechnen.