Abo

ProzessAngeklagte sollen bei Bürriger Händler Autos aufgebrochen haben

2 min

Symbolbild.

Leverkusen – Valdas Ivanauskas, der 91 Bundesligaspiele für den Hamburger Sportverein bestritten hat, würde wohl von einem klassischen Eigentor sprechen, das sein junger Landsmann Leonas G. (Namen geändert) am Montag im Leverkusener Amtsgericht geschossen hat. Der aus Litauen stammende 23-jährige „Student der Innenarchitektur“, wie er sich selbst bezeichnete, war mit dem ebenfalls aus Litauen stammenden „Industriekletterer“ Martynas D. angeklagt, im vergangenen August vier hochwertige BMW auf dem Gelände des Bürriger Autohandels Kammann aufgebrochen zu haben, um Navigationsgeräte, Radios, Lenkräder und Airbags zu stehlen.

Die insgesamt vierköpfige Bande wurde dabei allerdings von der Polizei gestört, der es nach kurzer Verfolgung gelang, zunächst einen der Täter festzunehmen. Die anderen drei gingen ihr später ebenfalls ins Netz, so dass Leonas G. seit Januar und Martynas D. schon seit November in Untersuchungshaft sitzen.

In den aufgebrochenen Autos der Marke BMW – ein 525d, ein 530d, ein 318d und ein X6 – hatte die Polizei nicht nur diverse Werkzeuge, sondern darauf auch DNA-Spuren gesichert, die unter anderem den beiden Angeklagten zugeordnet werden konnten.

34-Jähriger gesteht

Der 34-jährige Martynas D. gab im Amtsgericht von vornherein zu, dass er an der Tat beteiligt war. Zu Mittätern werde er aber keine Angaben machen. Für drei nahezu identische Vergehen hatte ihn das Düsseldorfer Landgericht in diesem Jahr schon zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Leonas G. hingegen stritt die Vorwürfe ab und ließ seinen Verteidiger zu der DNA-Spur erklären, dass er „in seinem Leben schon einmal einen Schraubendreher in der Hand gehabt“ habe.

Richter Dietmar Adam trennte das Verfahren gegen den 23-Jährigen daraufhin ab. Zu einem neuen Termin, der noch nicht feststeht, will er nun den bereits verurteilten Mittäter Linas T. als Zeugen laden, der in seinem Prozess Mitte Januar ein Geständnis abgelegt hatte.

Noch während der Verteidiger und Richter Adam vergeblich nach einem Fortsetzungstermin suchten, der in beider Zeitplanung passt, einigten sich die Staatsanwältin und die Verteidigerin von Martynas D. per Zuruf auf ein Strafmaß für den 34-Jährigen, dem wenig später auch das Schöffengericht folgte.

So kam es, dass der geständige Täter einschließlich seiner Vorstrafe zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt und gleich im Anschluss aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, während Leonas G. bis zur nächsten Verhandlung hinter Gittern bleibt und sich Gedanken über Worte aus der deutschen Fußballsprache machen kann.