Räuberische ErpressungStreit um 100 Euro eskaliert auf Leverkusener Schulhof

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Gesamtschule Leverkusen Rheindorf

Auf dem Schulhof der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule  trafen sich die Angeklagten und das mutmaßliche Opfer.

Leverkusen – Der Vorwurf der Anklage lautet räuberische Erpressung. Doch haben die beiden 1994 und 1996 geborenen Angeklagten tatsächlich einen dritten Mann hinterhältig überwältigt, beraubt und bedroht? Grund dafür sollen Schulden in Höhe von 100 Euro gewesen sein. Das mutmaßliche Opfer erschien jedoch nicht zur Verhandlung vor dem Opladener Amtsgericht und auch seine Aussagen bei der Vernehmung durch die Polizei werfen im Nachhinein Fragen auf.

Den zwei jungen Männern, Andreas H. und Konrad V., wird vorgeworfen, am 20. Januar vergangenen Jahres den geschädigten Marius W. (alle Namen von der Redaktion geändert) unter einem Vorwand auf das Schulgelände an der Deichtorstraße in Rheindorf gelockt zu haben.

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Marius W. behauptet laut Anklageschrift, Mittäter Konrad V. habe ihn beim Passieren einer dunklen Gasse von hinten gepackt, an den Zaun gedrückt, nach Wertsachen abgetastet und ihn dann ins Gesicht geschlagen. „Ich werde dein Kind umbringen, es soll verrecken. Es braucht keinen Vater wie dich“, soll der Angeklagte anschließend gedroht haben. Nachdem die zwei Männer dem mutmaßlichen Opfer das Handy abgenommen und erfolgreich die SIM-Karte entfernt hatten, sollen die zwei Angeklagten noch das Herausgeben der EC-Karte und des zugehörigen Pins erzwungen haben, mit der Ankündigung am Monatsende 100 Euro abzuheben.

Spontan dazugestoßen

Die Anschuldigungen wiesen die Angeklagten vor Gericht zurück. Andreas H. ließ durch seinen Anwalt ausrichten, er habe sich am Tatabend mit dem Geschädigten zum Kiffen am Schulgelände getroffen. Der Mitangeklagte, bei dem sich Marius W. vor etwa knapp zwei Jahren Geld geliehen hatte, soll spontan dazugestoßen sein. Vom Verhältnis zwischen dem Geschädigten und Konrad V. soll Andreas H. nichts gewusst haben.

Konrad V. schildert die Situation wie folgt: Er wollte die Gelegenheit nutzen und bei Marius W. die Schulden ansprechen. Bereits öfter habe er Termine vereinbart, um das Geld wieder zurückzubekommen, W. war nie erschienen. Am Tattag soll das mutmaßliche Opfer vorgeschlagen haben, ihm sein Handy und die EC-Karte zuzüglich Pin als Pfand bis zum 1. Februar zu überlassen, da er an dem Tag wieder Geld erhalten sollte. Doch auch hier meldete er sich danach nicht mehr.

„So ehrlos bin ich nicht. Ich wollte ihm das Handy zurückgeben. Ich habe mein Wort gehalten“, antwortete der beschuldigte Konrad V. auf Rückfrage des Richters, wieso er das Handy nicht verkauft habe. Der Beschuldigte präsentierte dem Gericht daraufhin das Gerät, das er bis dahin in seinem Schrank verwahrt hatte und dem Kläger bei der Verhandlung eigentlich wiedergeben wollte.

Auch die Aussagen des Polizeibeamten, der das Opfer etwa zwei Stunden nach der Tat im Kölner Kriminalkommissariat vernahm, verschafften keine Klarheit. „Ich habe nur wenig vage Erinnerung an die Vernehmungen“, gab der Polizist an und verwies auf die Angaben im Vernehmungsprotokoll. Es sollen Lichtbilder von den möglichen Verletzungen gemacht worden sein, die den Akten vor Gericht jedoch noch nicht bei lagen. Schriftlich dokumentiert wurde lediglich eine leichte Schwellung in der rechten Gesichtshälfte im Wangenbereich.

Weitere Erkenntnisse soll der Fortsetzungstermin für die Verhandlung am 2. Februar bringen. Der mutmaßlich Geschädigte wird zu diesem Termin von Beamten vorgeführt werden und wird sich dann zum Geschehen äußern können.

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