Ein Bayern-Ultra steht wegen des Abbrennens von Pyrotechnik in Leverkusen vor gericht.
PyrotechnikBayerischer Ultra steht in Leverkusen vor Gericht

Rauch durch Pyrotechnik, hier beim Bundesliga-Spiel 1. FC Köln gegen Bayern München am 14. Januar 2026.
Copyright: Federico Gambarini/dpa
Es ist selten, dass mal einer der Ultras erwischt wird, weil er eine bengalische Fackel im Stadion abbrennen ließ. Es geschieht eigentlich an jedem Spielwochenende der Fußball-Bundesliga, aber weil sich die Täter vermummen, können sie nur vergleichsweise selten zur Rechenschaft gezogen werden.
Auch der Münchner, der am Freitag vorm Leverkusener Amtsgericht erscheinen musste, hatte sich am 15. Februar 2025 im Gästeblock des Leverkusener Stadions beim Spitzenspiel des damals amtierenden Meisters Bayer 04 zum Spielbeginn um 18.30 Uhr gegen den Rekordmeister Bayern München eine Sturmhaube übergezogen, bevor er gemeinsam mit anderen Ultras den Brennstab zündete. Aber er konnte identifiziert werden, womöglich anhand seiner Kleidung.
Angeklagt ist der 24-jährige Mann jetzt für eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung, weil andere im Stadion den Rauch der von ihm gehaltenen Bengal-Fackel einatmen mussten. Ihm sei bewusst gewesen, dass der Rauch gesundheitsschädlich sei, so der Staatsanwalt. Die Schädigung habe er billigend in Kauf genommen, dass aber tatsächlich Personen verletzt wurden, habe man nicht feststellen können. Durch das Tragen der Sturmhaube hat der Ultra selbst dokumentiert, dass ihm sein Unrechtmäßiges handeln bewusst war.
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Der Münchner macht nur kurz einige wenige Angaben zur Person. Er absolviere derzeit eine Ausbildung zum Physiotherapeuten und kellnere nebenbei, das bringe ihm 500 Euro im Monat ein.
Folge des Abbrennens der Fackel: Bundesweites Stadionverbot
„Er lebt mit 500 Euro in der teuersten Stadt Deutschlands“, sagte der Verteidiger mit einer gespielten Mischung aus Hochachtung und Mitleid in der Stimme und wollte damit wahrscheinlich schon einmal darauf hinweisen, dass die Strafe für den Ultra nicht allzu hoch ausfallen soll.
Verteidigung, Staatsanwalt und Gericht ließen es zuerst nicht zu einer offenen Verhandlung kommen und stiegen sofort in ein sogenanntes Rechtsgespräch ein, bei dem sowohl Öffentlichkeit und Angeklagter ausgeschlossen werden. Das Gespräch dauerte eine halbe Stunde. Währenddessen saß der Angeklagte auf dem Gerichtsflur.
Er habe jetzt ein bundesweites Stadionverbot, sagte er, als er gemeinsam mit dem Prozessbeobachter vor der Tür auf den Fortgang der öffentlichen Verhandlung wartete. Im Stadion direkt ist er offenbar nicht festgenommen worden, er habe irgendwann nach dem Spiel Post von der Polizei bekommen, sagte er.
Im Saal versuchte der Kölner Anwalt des Münchner Ultras Richter Thomas Nagel und den Staatsanwalt davon zu überzeugen, dass eine Verfahrenseinstellung das Beste sei.
Zu einer Einstellung des Verfahrens sei das Gericht nicht bereit gewesen, sagte Richter Nagel, nachdem die Öffentlichkeit und der Angeklagte wieder in den Saal durften.
Jetzt forderte der Anwalt in einem Beweisantrag ein Gutachten ein, in dem die Gefährlichkeit oder Harmlosigkeit des Rauchs aus bengalischen Fackeln beurteilt werde. Zudem zitierte er aus dem Jahresbericht Fußball Saison 2022/23 von der zentralen Informationsstelle Sporteinsätze der Polizei NRW, nach der Pyrotechnik keine relevante Größe bei Verletzungen in den Stadien bescheinige.
Richter Nagel zögerte nicht lange und beendete den Termin. Der Prozess wird fortgesetzt.

